Speiseeis – Nuss ist nicht gleich Nuss

Das Speiseeis in den Eisdielen des Landes wird regelmäßig intensiv kontrolliert. Der Verbraucher muss vom Anbieter über verschiedene Inhaltsstoffe, die in seiner Eiskugel stecken, informiert werden. Es lohnt sich für ihn, Hinweisschilder in Eisdielen genau zu studieren, denn der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden auf einige Inhaltsstoffe des Speiseeises hinzuweisen. Wenn der Anbieter Werbeversprechungen macht, aber minderwertiges Eis verkauft, ist das Irreführung und wird von den kontrollierenden Behörden beanstandet.

Mehr auf www.laves.niedersachsen.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0