Die Allergeninformationsverordnung

Mit 13. Dezember müssen die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung umgesetzt werden, dann muss auch bei offenen Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden.

Betroffen sind davon beispielsweise die Gastronomie, aber auch Konditoreien, Würstelbuden, Frühstückspensionen, Gemeinschaftsverpflegungen oder Festveranstalter.

In Österreich wurden diese Bestimmungen mit der Allergeninformationsverordnung präzisiert. Vom Bundesministerium für Gesundheit wurden dazu 2 Leitlinien (Leitlinie zur Allergeninformation und Leitlinie für die Personalschulung über Allergeninformation) mit Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht.

Auf unserer Homepage findet sich eine grobe Übersicht über die neuen Bestimmungen.

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