Polyethylenhaltige Mikrokunststoffpartikel: Gesundheitsrisiko durch die Verwendung von Hautreinigungs- und Zahnpflegemitteln ist unwahrscheinlich

Kosmetische Mittel wie Peelings, Duschgele oder Zahnpasten werden teilweise damit be-

worben, eine besonders schonende Reinigungswirkung für Haut oder Zähne zu haben. Zu diesem Zweck können solche Produkte Mikrokunststoffpartikel enthalten, die in der Regel aus Polyethylen (PE) bestehen und zwischen 0,1 und 1 Millimeter (mm) groß sind.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mit der Frage befasst, ob von einer

dermalen oder unbeabsichtigten oralen Aufnahme von PE-Mikrokunststoffpartikeln aus kos-

metischen Mitteln ein gesundheitliches Risiko ausgeht.

Mikrokunststoffpartikel, die in Peelings oder Duschgelen verwendet werden, sind größer als

1 Mikrometer (entspricht 0,001 Millimeter). Bei dieser Partikelgröße ist bei vorhersehbarem

Gebrauch der Produkte eine Aufnahme über die gesunde und intakte Haut nicht zu erwarten.

Mikrokunststoffpartikel aus Zahnpasta können versehentlich verschluckt und somit oral auf-

genommen werden. Aufgrund ihrer molekularen Größe ist nicht davon auszugehen, dass die

Partikel über den Magen-Darm-Trakt resorbiert werden, sie sollten vielmehr über die Fäzes

ausgeschieden werden. Dass sich während der Passage durch den Gastrointestinaltrakt

toxikologisch relevante Mengen an Ethylen aus den Mikrokunststoffpartikeln lösen, ist unwahrscheinlich.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kommt das BfR daher zu dem Ergebnis, dass die Nutzung

kosmetischer Mittel, die PE-Mikrokunststoffpartikel enthalten, für den Verbraucher kein ge-

sundheitliches Risiko darstellt.

Mehr auf www.bfr.bund.de.

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