Allergen-Verordnung: Strafen nur für beharrliche Verweigerer

Betriebe bekamen Strafen zwischen 150 und 450 Euro - In den anderen Bundesländern laut WKO bisher keine Anzeigen bei Gastronomen.

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung allergener Zutaten in Kraft. Erste Strafen hat es in Wien bereits im April gegeben, berichtete Walter Freundsberger, Geschäftsführer der Gastronomie-Fachgruppe in der Wiener Wirtschaftskammer. "Dabei hat es sich aber um Einzelfälle gehandelt, die die Umsetzung partout verweigert haben, sagte Freundsberger.

Mehr auf derstandard.at.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0