Gerichtsurteil: Alibi-Zutaten sind irreführend

Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich bei Lebensmittelklarheit über das Getränk „Active Fruits Himbeer-Rhabarber“ von Netto beschwert. Sie bezweifelten, dass die Verpackung legal ist und sprachen von einer „Mogelpackung par excellence“.

Die Vorderseite zeigt eine Abbildung von Himbeeren und Rhabarberstangen und die Angabe „30 % Saftgehalt aus Frucht- und Gemüsesaftkonzentraten“. Das Getränk enthält jedoch 28,5 Prozent Apfelsaft sowie weitere Zutaten und lediglich 0,1 Prozent Himbeersaft und 0,1 Prozent Rhabarbersaft.

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0