Verbraucherzentrale Sachsen verliert Prozess um die Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe"

Der Anbieter bewirbt die Tütensuppe mit dem Hinweis „Natürlich ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. In der Zutatenliste steht Hefeextrakt. Dieser zählt zwar rechtlich nicht zu den „geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“, jedoch ist er glutamatreich und entfaltet damit auch eine geschmacksverstärkende Wirkung.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Unilever Deutschland GmbH schon im März 2011 verklagt. Fünfeinhalb Jahre später – am 8. September 2016 – liegt das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vor: keine Verbrauchertäuschung.

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