Gerichtsurteil: „Lass dein Immunsystem Salsa tanzen“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe

Ein Getränkehersteller bewarb sein Erfrischungsgetränk mit der Angabe „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“. Das Getränk enthielt Wasser als Hauptbestandteil, außerdem Zitrone, Agave, Cayenne und Kurkuma. In der Nährwertkennzeichnung wurde kein Vitamingehalt deklariert.

 

So geht das nicht: Das Landgericht München I beurteilte den Claim als nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe und stellte einen Verstoß gegen die so genannte Health-Claims-Verordnung fest.

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