Krone Leserbrief: Speisekarte wieder lesbar

Nach einem Jahr kommt man jetzt darauf, dass die „EU-Lebensmittelinformationsverordnung“ (Allergenverordnung) doch nicht von den Mitgliedsstaaten so verlangt wurde. Kann ja auch nicht sein, denn eine EU-Richtlinie ist nur eine Empfehlung, die Staaten einhalten können oder nicht, außerdem müssen solche „Gesetze“ erst im Parlament beschlossen werden, damit sie zu einem solchen werden. Weder Gastwirte noch Gäste benötigen so eine „Allergenverordnung“. Jeder Gast weiß aufgrund seiner ärztlichen Behandlung selber, was er verträgt, worauf er allergisch ist und worauf nicht. Die einzige seriöse Aufklärung kann diesbezüglich allein der Arzt mit seinem Patienten ausmachen, und diese sind mündig genug, selbst zu entscheiden, was sie zu sich nehmen können und was nicht. Die Ausgabe einer „Allergiekarte“ in Gaststätten vermittelt dem Gast unterschwellig nur den Eindruck, wie „ungesund“ unsere Lebensmittel sind, die ein Gast zu sich nimmt. Unsere Gastwirte bemühen sich aber immens, gesunde regionale Produkte zu servieren und ihre Gäste zu verwöhnen. Für sie erweist sich so eine Karte als geradezu beleidigend.

 

Sonja Spangl,Stainz; erschienen am Sa, 23.7.2016 in der Kronenzeitung
thx Hackenberger

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