Nach unserem Test können wir viele Haselnüsse fürs Backen in der Adventszeit empfehlen. Doch das von uns beauftragte Labor ist auch auf Schimmel und ein lebendes Insekt gestoßen.
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Weil Gebäck häufig mit dem krebsverdächtigem Stoff Acrylamid belastet ist, haben wir 19 Gewürzspekulatius darauf prüfen lassen. Unsere frohe Botschaft zum Fest: Nur wenige Produkte schwächeln.
Die Testergebnisse sind bis zum 27. Dezember gratis abrufbar.
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Für keine Zartbitterschokolade in unserem Test können wir Kinderarbeit ausschließen. Und ausgerechnet die Tafel von Lindt schneidet nur mit "ungenügend" ab. Genauso schlecht bewerten wir nur die
Schokolade von Penny. Außerdem: Welche Inhaltsstoffe problematisch sind und wie es um den Kakaoanbau steht.
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EINLADUNG, 21. Jänner 2025 I Private HTL für Lebensmitteltechnologie Hollabrunn
Der Fleischtechnologietag 2025 steht unter dem Motto „Fleisch – The Next Generation“ und präsentiert innovative Ansätze in der Lebensmittelverarbeitung. Themen sind der Klimabeitrag der
Fleischproduktion, Innovationen aus der Tierhaltung, nachhaltige Verpackungen sowie Hygiene und Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel. Seien Sie dabei, wenn Experten exklusive Einblicke in
innovative Projekte und neue Erkenntnisse aus der Forschung gewähren.
Nähere Informationen und Anmeldung auf Business Upper Austria
Acrylamid hat sich in Tierversuchen als krebserregend und erbgutverändernd erwiesen. Daher sollte die Aufnahmemenge durch Nahrungsmittel so gering wie möglich gehalten werden. Acrylamid kann beispielsweise auch in Trockenobst vorhanden sein, weil ein geringer Wassergehalt die Bildung dieses Stoffes fördert. Die Datenlage zu getrockneten Früchten war bislang unzureichend. Daher wurde im Monitoring 2023 getrocknetes Steinobst auf Acrylamid untersucht. Die Befunde zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Obstsorten.
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Zur Verbesserung der Datenlage über die allgemeine Belastungssituation bei getrockneten Meeresalgen, wurden im Monitoring 2023 verschiedene Algen auf Schwermetalle und Elemente untersucht.
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Für das amtliche Zoonosen-Monitoring wurde kaltgeräucherter, geschnittener Lachs aus dem Einzelhandel auf Listerien (Listeria monocytogenes) untersucht. Dabei wurden in den Proben potenzielle gesundheitsgefährdende Keime gefunden. Im Vergleich zum Zoonosen-Monitoring 2011 wurden deutlich seltener kritische Keimkonzentrationen und auch niedrigere Werte gemessen. Vor allem ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten dennoch auf den Konsum von Räucherlachs verzichten.
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Bei einer Routineuntersuchung wurden in Nori-Algen-Flocken erhöhte Gehalte an Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) festgestellt. Aus diesem Grund wurden im Monitoring 2023 Nori-Algen-Produkte auf PFAS untersucht. Das Ziel bestand darin, einen Überblick über die allgemeine Belastungssituation dieser Lebensmittel mit PFAS zu erhalten.
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Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen unzählige Varianten verschiedener Lebensmittel zur Auswahl, die wohl jeden Geschmack treffen. Manche lieben es, frisch zu kochen aus vorwiegend
naturbelassenen Zutaten, andere sind froh, wenn in Minutenschnelle und ohne viel Aufwand mit Hilfe von „Convenience Food“ ein warmes Essen auf dem Tisch steht. Doch welche Unterschiede gibt es im
Grad der Verarbeitung von Lebensmitteln und welche Vor- oder Nachteile hat es, wenn man sich für die eine oder die andere Variante entscheidet?
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In der Vorweihnachtszeit sind zimthaltige Lebensmittel wie Zimtsterne, Lebkuchen und auch Tees mit Zimtzusatz sehr beliebt. Der natürlicherweise in Zimt enthaltene Aromastoff Cumarin kann jedoch
bei empfindlichen Menschen im Falle einer übermäßigen Aufnahme eine Entzündung der Leber nach sich ziehen. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden daher zulässige Höchstmengen für
Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln von 50 mg/kg festgelegt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in der Vorweihnachtszeit der Jahre 2022, 2023
sowie 2024 (Stand KW 47) 132 Proben Zimtsterne auf Cumarin untersucht. Die Analysen ergaben: Nur in 3 Prozent der Fälle wurde die tolerierbare Höchstmenge überschritten.
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Vorweihnachtszeit ist Glühweinzeit. Während Bezeichnungen wie „Punsch“ oder „Feuerzangenbowle“ gesetzlich nicht genauer geregelt sind, genießt „Glühwein“ einen besonderen Schutz. Er darf sich
ausschließlich aus Wein, Zucker und Gewürzen wie Zimt und Gewürznelken zusammensetzen, um als „Glühwein“ beworben werden zu dürfen. Auch der Mindestalkoholgehalt von 7 % vol (Volumenprozent)
sowie der Maximalalkoholgehalt von 14,5 % vol sind verbindlich vorgeschrieben. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht jedes Jahr in der
Vorweihnachtszeit stichprobenartig aromatisierte weinhaltige Getränke auf unterschiedliche Parameter. Zwar liegen die Ergebnisse der Untersuchungen der Adventszeit 2024 saisonbedingt erst Mitte
Dezember vor. Die im Vorjahr untersuchten 44 Proben entsprachen jedoch zu über 95 % den rechtlichen Vorgaben.
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Ob bislang wenig genutzte Hülsenfrüchte, Insekten oder Fleisch aus Zellkulturen – alternative Eiweißquellen rücken im Lebensmittel- und Futtermittelbereich zunehmend in den Fokus. Um den
steigenden globalen Proteinbedarf nachhaltig zu decken, können alternative Eiweißquellen künftig herkömmliche Quellen ergänzen oder gar ersetzen. Während pflanzliche Proteine aus Soja und Erbsen
bereits etabliert sind, sind neue Quellen wie Insekten, Algen oder Mikroorganismen sowie zellkulturbasierte Fleischersatzbestandteile noch wenig erforscht – ebenso wie die Akzeptanz bei
Verbraucherinnen und Verbrauchern.
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Risikobewertung
Im Jahr 2024 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES bislang 10 Proben auf das Element Blei untersucht. In neun dieser Proben wurde Blei
nachgewiesen. Bei sieben Proben lag der Bleigehalt unter 0,1 mg/kg. Diese Menge ist in Fleisch von Schweinen, Rindern, Geflügel oder Schafen zulässig. Für Wildfleisch oder daraus hergestellte
Produkte ist bislang kein Höchstgehalt rechtlich festgelegt. In Österreich wird bei der Beurteilung ein sogenannter „Aktionswert“ von 0,25 mg/kg Blei berücksichtigt. Eine Probe hatte einen
Gehalt von über 0,25 mg/kg. Eine Probe wurde beanstandet, sie wurde jedoch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft.
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Vor allem in den kalten Monaten werden Lorbeerblätter gerne für die Zubereitung von Suppen, Eintöpfen und Schmorgerichten verwendet. Sie verleihen den Gerichten eine zusätzliche würzige
Note.
Der immergrüne Strauch Laurus nobilis L. braucht ein mildes Klima und wächst daher vor allem im Mittelmeerraum. Das größte Anbaugebiet liegt in der Türkei.
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES wurden in den letzten Jahren insgesamt 40 Proben Lorbeerblätter auf Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
untersucht.
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LAVES Niedersachsen
Ob roter Herzkuchen, dunkelblauer Schneemann oder einfache Kastenform – knallbunte Silikonbackformen liegen voll im Trend. Neben den vielfältigen Designs preisen die Anbieter viele praktische
Vorteile an. Das Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg des LAVES wollte wissen, ob die flexiblen Multitalente tatsächlich unbedenklich und sicher zu verwenden sind.
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Niedersachsen
Tafeltrauben gehören zu den beliebtesten Früchten und sind das ganze Jahr über fester Bestandteil vieler Obstschalen. Doch wie wirken sich Anbaumethoden und Herkunft auf ihre Qualität und
Sicherheit aus? Während Verbraucher zunehmend Wert auf gesunde und umweltfreundliche Produkte legen, rücken Tafeltrauben regelmäßig in den Fokus von Untersuchungen und Kontrollen. In diesem
Bericht haben wir die aktuellen Daten zu Pestizidrückständen ausgewertet und die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
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Rechtzeitig zum bevorstehenden Bratwürstelsonntag am 1. Advent gibt es gute Nachrichten von der Lebensmittelaufsicht.
Bei umfangreichen Qualitätskontrollen wurden im Oktober und im November insgesamt 30 Proben von Bratwürsten direkt bei den Herstellern gezogen und der AGES Linz zur Untersuchung übermittelt. Ziel
der Schwerpunktaktion war es, die mikrobiologische Qualität, die Nährwertangaben und die Zusammensetzung von Bratwürsten zu prüfen – mit einem durchwegs zufriedenstellenden Ergebnis.
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Mit der Verordnung (EU) 2024/2895 ändert die EU-Kommission das Lebensmittelsicherheitskriterium nach Lebensmittelkategorie 1.2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Die
Höchstmenge „in 25 g nicht nachweisbar“ gilt zukünftig nicht mehr nur bis das Lebensmittel die unmittelbare Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der es hergestellt hat, verlassen hat. Ab dem
01.07.2026 gilt das Kriterium vielmehr für in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der gesamten Haltbarkeitsdauer.
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Getrocknete Feigen sind das ganze Jahr über erhältlich. In der Adventszeit erfreuen sie sich besonderer Beliebtheit, sei es als Snack oder als Zutat für Früchtebrot. Ein aktueller Produkttest der
AK Oberösterreich zeigt aber: Die süßen Früchtchen sind anfällig für Schimmelpilzgifte. 2 der 11 getesteten Produkte sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
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Selten wird so viel gebacken wie in der Vorweihnachtszeit. Backmatten und -formen, Teigspachtel aus Silikon oder Kunststoff sowie beschichtetes Backpapier sind in der Küche unabdinglich. Trotzdem
wissen Konsument:innen oft nicht, ob diese Produkte Schadstoffe enthalten, die negative Folgen für Gesundheit und Umwelt haben können. Die AK Oberösterreich und Global2000 haben daher 28
Backartikel unter die Lupe genommen.
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Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der Höchstgehalte für Blei und Cadmium.
Zwölf Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Keine Probe wurde beanstandet.
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Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Koffeingehalte und der diesbezüglichen Kennzeichnung.
120 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 10 Proben wurden beanstandet.
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Ziel der Schwerpunktaktion war, Mehle und Müsli aus der landwirtschaftliche Herstellung und von kleinen Herstellern mikrobiologisch zu untersuchen.
36 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
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Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung von Honig insbesondere hinsichtlich des geografischen und/oder botanischen Ursprungs und der Verfälschung mittels exogenem Zucker oder
Zuckererzeugnissen.
76 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Zehn Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet.
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Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung des stationären konventionellen Einzelhandels auf illegale Arzneimittel, da Arzneimittel in Österreich im Regelfall nur über Apotheken abgegeben
werden dürfen. Unabhängig von der Vertriebsform dürfen nur zugelassene Arzneimittel vertrieben werden. Bei der diesjährigen Überprüfung wurde ein Hauptaugenmerk auf äußerlich anzuwendende
Produkte gelegt.
36 Proben wurden untersucht. 34 Proben davon wurden durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) als illegale Arzneimittel beurteilt.
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