Lebensmittelzusatzstoff: ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.
Zusatzstoffe dürfen erst nach der Zulassung von der EFSA eingesetzt werden. Sie werden in den Anhängen II (Gemeinschaftsliste der in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe) und III (Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe) der Verordnung 1333/2008 aufgenommen, sobald die folgenden Voraussetzungen und gegebenenfalls andere berücksichtigenswerte legitime Faktoren — einschließlich umweltrelevanter Faktoren — erfüllt sind:
Je nach Eigenschaft werden die Zusatzstoffe in unterschiedliche Funktionsklassen eingeteilt.
Auf Grund unterschiedlicher Verwendungszwecke können einige Zusatzstoffe verschiedenen Funktionsklassen zugerechnet werden (z.B.: kann Ascorbinsäure sowohl als Antioxidationsmittel als auch als Säuerungsmittel eingesetzt werden).
(1) die geringste Dosis, die notwendig ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, wird als Verwendungsmenge festgelegt; dabei sind zu berücksichtigen:
(2) In bestimmten Fällen wird keine numerische Höchstmenge für Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt (quantum satis). Zusatzstoffe werden dann nach dem Quantum-satis-Prinzip verwendet.
Zur Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen ein Auszug aus der EFSA Homepage über die zulässige Höchstmenge von Zusatzstoffen in Lebensmitteln:
"Im Rahmen ihrer Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen legt die EFSA, wenn möglich (d.h., wenn genügend Informationen vorliegen), für jede einzelne Substanz eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) fest. Beim ADI-Wert handelt es sich um die Menge eines Stoffs, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für seine Gesundheit besteht. ADI-Werte werden gewöhnlich in Milligramm (der Substanz) pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (mg/kg KG/Tag) angegeben. Der ADI-Wert kann sich auf einen bestimmten Zusatzstoff oder eine Gruppe von Zusatzstoffen mit ähnlichen Eigenschaften beziehen. Bei der Neubewertung von früher zugelassenen Zusatzstoffen kann die EFSA, nach Auswertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, einen bestehenden ADI-Wert entweder bestätigen oder abändern."
Die Höchstwerte für die jeweiligen Zusatzstoffe sowie die komplette Liste aller aktuell zugelassenen Zusatzstoffe sind in der EU VO 1129/2011 zu finden
Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe hat bis auf eine Ausnahme (modifizierte Stärken) immer zweigeteilt zu erfolgen. Der erste Teil der Kennzeichnung umfasst die Zusatzstoffklasse, z.B.: Säuerungsmittel. Direkt im Anschluss ist der eingesetzte Zusatzstoff entweder im vollen Namen z.B.: Zitronensäure oder mit seiner E-Nummer- in diesem Fall E 330- anzuführen.
Die Kennzeichnung kann auf einem Produkt mit mehreren Zusatzstoffen auch in beiden Weisen durchgeführt werden, das heißt einmal die Klasse und der volle Name, ein anderes Mal die Klasse sowie die entsprechende E-Nummer.
Zusammengestellt von DI Johannes Meier (06/2013)
Anregungen bitte an info@lebensmittelaufsicht-oberoesterreich.org.