Informationen für Lebensmittelunternehmen und landwirtschaftliche Direktvermarkter

Leitlinien

Unter Artikel 7 der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene wird ausgeführt, dass die Verbreitung sowohl von einzelstaatlichen, als auch von gemeinschaftlichen Leitlinien gefördert wird. Die Lebensmittelunternehmer können die Leitlinien auf freiwilliger Basis berücksichtigen.


Die Leitlinien zeigen dem Lebensmittelunternehmer einen möglichen Weg um den Hygienebestimmungen zu entsprechen. Wer sich an die Vorgaben der Leitlinien hält, kann sich darauf verlassen, dass er der Lebensmittelhygieneverordnung entspricht.

 

Letztendlich ist es aber dem Unternehmer selbst überlassen, wie die einschlägigen Hygieneverordnungen im eigenen Betrieb umgesetzt werden.

 

Alle Leitlinien stehen bei uns zum Download bereit.

Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage

Der Codex dokumentiert die allgemeine Verkehrsauffassung zur Beschaffenheit von Lebensmitteln. Dabei kommt ihm weder Gesetz- noch Verordnungskraft zu. Er hat die rechtliche Bedeutung eines "objektivierten Sachverständigen-gutachtens". Ein Abweichen von diesem Sachverständigengutachten ist daher bei entsprechender Kenntlichmachung - insbesondere in Form der Kennzeichnung - möglich.

 

Erfahren Sie mehr auf unsere Seite zum Österreichischen Lebensmittelbuch.

Rückverfolgbarkeit

Bild: aboutpixel.de, Werner Linnemann
Bild: aboutpixel.de, Werner Linnemann

Die Lebensmittelunternehmer tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

Für die einzelnen Sektoren ist die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien vorgesehen.

 

Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • Produktions-, Verarbeitungs- bzw. Vertriebsstufe, auf der das Lebensmittelunternehmen tätig ist
  • Betriebstyp und Größe des Lebensmittelunternehmens
  • Eigenschaften des Produktes
Download
Leitlinie zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmittel
Empfehlung: Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit
bei Lebensmitteln gemäß Art. 18 und 19 der Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen
Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts,
zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
vom 28. Jänner 2002 (V 178/2002)
rueckverfolgbarkeit.pdf
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