Hier werden laufend neue Entscheidungen veröffentlicht, um eine bessere Interpretation der Gesetze für Lebensmittelaufsichtsorgane und Betriebe zu ermöglichen.
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Ein niederländisches Unternehmen stellt ein Produkt auf Phagenbasis her, das einen Befall von verzehrfertigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fischerei-, Milch- und Fleischerzeugnissen mit
Listeria monocytogenes verhindern soll.
Mit Urteil vom 22.02.2024 hat der EuGH entschieden, dass auch ein Mittel gegen den Befall von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Listeria monocytogenes einer Zulassung durch die EU-Kommission
als Dekontaminationsmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bedarf.
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Kann ein Müsli zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beitragen, weil es Magnesium enthält? Zumindest ist die Werbung mit einem entsprechenden Slogan nur dann zulässig, wenn die angegebene
Portion Müsli die gesetzlich festgelegte Mindestmenge an Magnesium enthält. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG entschieden. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte nach einer Verbraucherbeschwerde gegen die Werbung geklagt.
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Erneut hat ein Gericht die Werbung mit angeblicher Klimaneutralität für ein Lebensmittel verboten. Eine Firma aus München hatte ihr Bier mit den Schlagworten „CO2-positiv“ und „klimaneutrale
Herstellung“ beworben. Das Landgericht München I stufte die Aussagen als irreführend ein, insbesondere, da auf dem Etikett keine weitere Erklärung zu der angeblichen Klimaneutralität zu finden
war. Die Wettbewerbszentrale hatte die Klage eingereicht.
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„Umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „biologisch abbaubar“: Solche Werbeaussagen dürfen in der EU künftig nicht mehr ohne einen Nachweis auf Produkte gedruckt werden. Das EU-Parlament beschloss
nun ein Gesetz, das die Verwendung irreführender Umweltaussagen verbietet. „Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten“, so die Vorsitzende
des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne).
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Kaliumnitrit (E 249), Natriumnitrit (E 250), Natriumnitrat (E 251) und Kaliumnitrat (E 252) sind Zusatzstoffe, die seit vielen Jahrzehnten als Konservierungsmittel verwendet werden. Diese Salze
werden traditionell zum Pökeln von Fleisch und anderen verderblichen Erzeugnissen verwendet. Außerdem tragen sie zu deren typischem Geschmack, Geruch und Aussehen bei. Sie werden verarbeiteten
Lebensmitteln zugesetzt, um sie haltbar zu machen sowie das Wachstum schädlicher Mikroorganismen zu verhindern.
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Auf verpackten Lebensmitteln sind die Angaben des Zutatenverzeichnisses und der Nährwerttabelle Pflicht. Eine Ausnahme waren bis jetzt alkoholische Getränke. Das soll sich mit der aktuellen
Verordnung der EU-Kommission ändern. Diese legt fest, dass Zutaten und Nährwerte nun auch zu den Pflichtangaben bei Wein und Sekt sowie aromatisierten Weinerzeugnissen wie Glühwein zählen. Damit
wird die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht, die in Folge eine besser informierte Kaufentscheidung treffen können.
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„Für weniger sichtbare Falten“ und „unterstützen ein strafferes Hautbild“: Mit diesen und weiteren Versprechen („Beauty-Claims“) bewarb der Anbieter eines Nahrungsergänzungsmittels sein Produkt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und zog nach einer Verbraucherbeschwerde gegen die Aussagen vor Gericht. Das Landgericht
Stuttgart hat dem Verband in seinem aktuellen Urteil recht gegeben und die Werbung verboten.
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Isolierte Proteinangaben auf einem Etikett können irreführend und damit unzulässig sein. Das Landgericht München (LG München) hat einer Molkerei in einem aktuellen Urteil verboten, auf einem
Milchreis „High Protein“ den Proteingehalt getrennt von der verpflichtenden Nährwerttabelle anzugeben. Ähnlich urteilte das Landgericht Heilbronn in einem Verfahren gegen eine andere Molkerei.
Beide Klagen wurden von der Wettbewerbszentrale eingeleitet.
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Die EU-Kommission hat ein Verbot für bewusst zugesetztes Mikroplastik wie etwa das Granulat auf Kunstrasen und losen Glitter in Kosmetikprodukten erlassen. Die Vorschriften treten am 15. Oktober
in Kraft.
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Nicht nur Aussagen auf Lebensmitteln können als unzulässige gesundheitsbezogene Angaben gelten. Auch Abbildungen vermitteln Botschaften und können verboten sein. In einem aktuellen
Urteil hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein die Abbildung eines gebeugten Knies auf einem Nahrungsergänzungsmittel als unspezifische und unzulässige gesundheitsbezogene Angabe gewertet.
Die zusätzlich abgedruckten, zulässigen Aussagen zu Knochen und Knorpeln genügten nach Ansicht des Gerichts nicht, um die Abbildung zu untermauern.
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Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (19. Januar) entschieden, dass den EU-Ländern keine befristeten Ausnahmen für verbotene, für Bienen schädliche Neonicotinoid-Pestizide mehr
gewährt werden dürfen.
Das Gericht urteilte, dass die Mitgliedstaaten keine Ausnahmeregelungen mehr gewähren dürfen, die die Verwendung von Saatgut, das mit nach EU-Recht „ausdrücklich verbotenen“ Pflanzenschutzmitteln
behandelt wurde, vorübergehend erlauben.
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Die EU-Kommission erlaubt ab 24. Jänner die Hausgrille in Pulverform als neuartiges Lebensmittel – auch in Fleischersatzprodukten. In Italien löst das Widerstand aus. Kritik kommt auch von der
FPÖ.
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Verpackungen für Lebensmittel, bei denen tierisches Fett durch andere Zutaten ersetzt worden ist, müssen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht auf der
Vorderseite eine Angabe dieser Ersatzzutaten aufweisen. Dies gelte auch dann, wenn dem Produktnamen diese Abweichung nicht zu entnehmen sei. Das Ziel, den Verbraucher vor
Täuschungen durch unrichtige Informationen zu schützen, könne durch die Zutatenliste auf der Rückseite erreicht werden.
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Das Landgericht München hat einem Unternehmen untersagt, seinen Pudding unter dem Namen „Caramel Pudding“ zu verkaufen. Laut Zutatenverzeichnis enthält das Dessert weder Karamell noch
andere karamellisierte Erzeugnisse aus Zucker. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
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Die unter anderem für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat am 17.11.2022 der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und
einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen.
Der Begriff „Wein“ werde hierdurch in unzulässiger Weise „verwässert“, führte die erkennende Kammer aus. Es liege eine Irreführung von Verbrauchern vor, da diese darüber hinweggetäuscht würden,
dass mit den Beigaben der Beklagten ein zusätzlicher Wassergehalt von 2 % in die Getränke der Beklagten gelange. Dies sei für ein Produkt mit der Bezeichnung „Glühwein“ unzulässig.
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Die EU hat den Weißmacher Titandioxid in Pulverform zu Unrecht als krebserregend eingestuft. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Mittwoch für nichtig. Die EU-Kommission habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, teilten die Richter in
Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden.
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Der Anbieter warb auf seiner Homepage für so genannte „liposomale“ Nahrungsergänzungsmittel unter anderem mit einer höheren Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit. Die Wettbewerbszentrale sah darin
einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) und zog vor Gericht.
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Mit der Verordnung (EU) 2022/1396 vom 11.08.2022 änderte die Kommission den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit den Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG)
Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf das Vorhandensein von Ethylenoxid in Lebensmittelzusatzstoffen.
Siehe: Amtsblatt der EU Nr. L 211 vom 12.08.2022, S. 182
Quelle: news.behrs.de
Die Behauptungen, die Haut sei sofort weicher und man fühle sich lebendiger, sind laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf als gesundheitsbezogen zu verstehen. Sie sind als Werbung für ein
Nahrungsergänzungsmittel daher unzulässig, weil es keine ausdrückliche Zulassung dafür gibt. Die Beklagte, ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, muss die entsprechenden Einträge bei
Facebook löschen und darf sie auch in Zukunft nicht mehr verwenden.
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Das Bezirksamt darf einer Dönerspießherstellerin untersagen, die bei ihr aufgefundenen 121 Dönerspieße zweifelhafter Herkunft als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.
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Die Angabe von Zutaten und Nährwerten wird ab Ende 2023 auch für Wein und aromatisierte weinhaltige Getränke EU-weit verpflichtend sein. Das ist eine der für Verbraucher:innen wichtigsten
Neuerungen im Weinrecht, die die EU-Kommission mit der Änderung der EU-Verordnung 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisationsverordnung) beschlossen hat. Allerdings werden nur die Allergene sowie
der Energiegehalt tatsächlich immer auf dem Etikett stehen. Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass die Anbieter die vollständigen Zutatenverzeichnisse sowie die komplette Nährwerttabelle auch
elektronisch zur Verfügung stellen können.
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Die jüngste Überarbeitung der EU-Qualitätsregelungen wurde als „Weiterentwicklung“ ohne substanzielle Änderungen bezeichnet, bereitet Lebensmittelproduzenten in einigen Mitgliedstaaten aber dennoch Kopfzerbrechen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (31. März) einen lang erwarteten Vorschlag zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für geografische Angaben (g.A.) für alkoholische Getränke und
landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen.
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Ab dem 01. Juli 2022 gelten für Pyrrolizidinalkaloiden die in die Verordnung (EG) 1881/2006 aufgenommenen Grenzwerte für ausgewählte Lebensmittel wie Kräutertees, Tees,
Nahrungsergänzungsmittel und getrocknete Kräuter. Bis zum 01. Juli können die neuen Grenzwerte in der Änderungsverordnung (EU) 2020/2040 nachgelesen werden. Aufgrund langer Haltbarkeiten der
betroffenen Produkte gilt bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 01. Juli 2022 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
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Der weiße Farbstoff Titandioxid ist weit verbreitet. Er wird nicht nur zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, sondern auch in Kosmetika. Dabei steht das Pigment schon länger in der Kritik, weil
es möglicherweise das Erbgut schädigt. Für den Einsatz in Nahrungsmitteln ist nun Schluss.
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EU-Verordnung über die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung
Es dürfen auf den entsprechenden Pulvern, Drinks oder Shakes künftig keine Hinweise mehr auf das Abnehmtempo und den möglichen Abnehmerfolg stehen. Auch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
sowie die Nennung von Referenzmengen (Nutrient Reference Values) sind auf diesen Produkten dann verboten.
Die Umsetzung in nationales Recht hat bis zum 27.10.2022 zu erfolgen...
Wer auf allgemein zugänglichen Warentischen kostenlose Nahrungsmittel anbietet, die ansonsten verfallen würden, muss sich an die strengen europarechtlichen
Hygienevorgaben halten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Ein Bürger hatte Tische bereitgestellt, auf denen insbesondere ausrangierte Lebensmittel
eines Biomarkts zur Mitnahme deponiert wurden. Diese Praxis der Lebensmittelumverteilung hatte das Berliner Bezirksamt beanstandet – zu Recht, wie das VG entschied. Es
lehnte einen gegen die Beanstandung gerichteten Eilantrag ab.
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Ab Januar 2022 sind in der EU-Verordnung 1881/2006 die Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide (Pilzgift des Mutterkorns) in Mahlerzeugnissen neu festgesetzt.
Grenzwerte für Mutterkorn-Sklerotien, die sichtbaren schwarzen Pilzkörper, gibt es für Roggen schon viele Jahre. Das Mutterkorn enthält giftige Alkaloide und muss daher aus dem Getreide
aussortiert werden. Früher galt dies als typische Roggenproblematik, mit der rechtlichen Neuerung sind jetzt auch unter anderem Weizen und Dinkel berücksichtigt.
Ein weiteres Augenmerk gilt dem Ergotalkaloid-Gehalt. Dieses Pilzgift des Mutterkorns befindet sich nicht nur im Pilzkörper, sondern auch der Abrieb der Mutterkörner kann an gesunden
Getreidekörnern haften.
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Die Nährwertangaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen sich nur unter bestimmten Bedingungen auf das zubereitete Lebensmittel beziehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
seinem Urteil vom 11.11.21 entschieden. Anliegen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Lebensmittelhersteller. Dieser hatte auf einem Ihrer
Müsli-Produkte auf der Schauseite die Nährwertangaben bezogen auf das zubereitete Produkt angegeben. Das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.
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Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere
Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
ein.
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Die Europäische Kommission hat neue Höchstwerte für Cadmium und Blei in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt und veröffentlicht. Sie hatte bei der Vorstellung von Europas Plan gegen
den Krebs im Februar angekündigt, auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte für weitere Schadstoffe festzusetzen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides
sagte: „Wir wissen, dass eine ungesunde Ernährung das Risiko einer Krebserkrankung erhöht. Bei der heutigen Entscheidung stellen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt und
machen unsere Lebensmittel sicherer und gesünder.“
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