Hier werden laufend neue Entscheidungen veröffentlicht, um eine bessere Interpretation der Gesetze für Lebensmittelaufsichtsorgane und Betriebe zu ermöglichen.
Sollten Sie ein interessantes Urteil kennen, dann schicken Sie uns doch eine Nachricht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einer aktuellen Entscheidung die Befugnisse der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Bereich sogenannter „Legal Highs“ gestärkt. Im Mittelpunkt standen die Stoffe 1Fe-LSD und 4-PrO-MET, die in Tablettenform vertrieben wurden.
Mehr dazu auf den Seiten des BVLK.
Ab dem Sommer 2026 darf sie offiziell so heißen, wie ihre Fans sie nennen: Der Begriff „Marmelade“ ist dann nicht mehr nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, sondern darf auch bei
süßen Aufstrichen aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen verwendet werden. Die Europäische Union (EU) hatte die entsprechende „Frühstücksrichtlinie“ 2024 geändert und mit der Umsetzung in
deutsches Recht ist nun das jahrzehntelange Sprach-Wirrwarr vom (Frühstücks-)Tisch.
Mehr auf den Seiten vom Bundeszentrum für Ernährung
Auf der Verpackung prangen Cranberrys, Johannisbeeren oder Orangen, doch die abgebildeten Früchte sind nur in Minimengen enthalten: Die Aufmachung mehrerer Früchtetees der Drogeriekette dm war
nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg irreführend. In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale hat sich dm nun verpflichtet, die Verpackungsgestaltungen der Früchtetees zu
ändern.
Mehr auf den Seiten von Lebensmittelklarheit
Ein Sportgetränk als Quelle für Magnesium und Kalzium zu bewerben, ohne die Mengen der Nährstoffe zu nennen – das geht nicht. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) verstieß
die Werbung im Online-Shop der Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH gegen die Health-Claims-Verordnung. Der Verband mahnte den Anbieter ab – mit Erfolg: Die Firma hat den kritisierten Slogan aus
seinem Online-Shop entfernt.
Mehr auf den Seiten von Lebensmittelklarheit
Am 12. Dezember 2025 wurde die neue Spielzeugverordnung (Verordnung (EU) 2025/2509) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung löst die alte Spielzeug-Richtlinie
2009/48/EG ab. Gemäß Anhang II Teil III Nr. 5 der Spielzeugverordnung ist die Verwendung von PFAS in Spielzeug verboten.
Mehr auf den Seiten der LAVES
Niedersachsen
In der EU gibt es zwar einige der weltweit strengsten Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug, doch noch immer gelangt gefährliches Spielzeug in Kinderhände. Am Dienstag bestätigten die
Abgeordneten die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern besser schützen sollen. Diese Aktualisierung
der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 ist eine Reaktion darauf, dass zunehmend im Internet eingekauft wird (auch bei Nicht-EU-Anbietern) und immer häufiger Digitaltechnik zum Einsatz kommt.
Für die Umsetzung der neuen Maßnahmen wird den Mitgliedstaaten und der Industrie eine Übergangsfrist von viereinhalb Jahren eingeräumt.
Mehr auf den Seiten des Europäischen Parlaments
Ein Unternehmen bewarb Nahrungsergänzungsmittel mit botanischen Inhaltsstoffen unter Berufung auf sogenannte „On-Hold-Claims“ – also gesundheitsbezogene Angaben, die sich noch in der Prüfung durch die Europäische Kommission befinden. Das Produkt sei im Mitgliedstaat notifiziert und rechtmäßig in Verkehr gebracht worden. Die Frage war, ob die gewählten Angaben verwendet werden dürfen, solange keine endgültige Bewertung durch EFSA und Entscheidung über ihre Zulässigkeit durch die EU-Kommission vorliegt.
Mehr auf Operenyi Rechtsanwälte
Mit der Verordnung (EU) Nr. 2023/2842 wurde die Fischerei-Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 geändert. Die neuen Bestimmungen modernisieren die Vorschriften, um die Ziele der Gemeinsamen
Fischereipolitik noch besser zu erreichen. Damit soll mehr Transparenz, Nachhaltigkeit und Fairness entlang der gesamten Lieferkette – vom Fang bis zum Verkauf – sichergestellt werden.
Insbesondere gelten ab dem 10.01.2026 neue Bestimmungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.
Mehr auf den Seiten des Bundesamt für Ernährungssicherheit.
Mit Urteil vom 28.10.2025 hat das Landgericht Kiel entschieden, dass die Angaben „Likör ohne Ei“, „Alternative zu Eierlikör“ und „Veganer Likör ohne Eier, der wie Eierlikör schmeckt“ für einen
Likör, der ein veganes Alternativprodukt zu Eierlikör darstellt, zulässig sind.
Mehr auf den Seiten von cibus Rechtsanwälte
Die EU-Kommission hat Titandioxid in Pulverform im Jahr 2020 als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ eingestuft. Der Stoff wurde daraufhin in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1271/2008
aufgenommen, welche die EU-weite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt. Diese Einstufung betraf ausschließlich Partikel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte diese Entscheidung 2022 wegen methodischer Mängel der zugrunde liegenden Studien und Verstößen gegen die CLP-Verordnung für
nichtig. Gegen dieses Urteil wurde Widerspruch eingelegt.
Mehr auf den Seiten des Bundesinstitut für Risikobewertung
Am 21.07.2025 wurde im Amtsblatt der EU die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1447 veröffentlicht, mit der Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 vorgenommen werden.
Letztgenannte Verordnung enthält die rechtlichen Vorgaben für die amtlichen Kontrollen bei der Gewinnung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, insbesondere der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung.
Mehr auf den Seiten von cibusRechtsanwälte
Mit dem Produktnamen „Restful Sleep“ und einem schlafenden Bären hatte die Rocket Sales GmbH ihre melatoninhaltigen Gummibärchen der Marke „IvyBears“ beworben. Nach einer Verbraucherbeschwerde
ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen diese Werbung vor und bekam vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht. „Erholsamer Schlaf“ sei eine gesundheitsbezogene Angabe und
weder für das Produkt noch für Melatonin zugelassen.
Mehr auf den Seiten von Lebensmittelklarheit
Laut OLG Köln muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen. Das Gericht bewertet die Bezeichnung Dubai-Schokolade als Herkunftsversprechen und stuft in vier Rechtsverfahren den Vertrieb als unzulässig
ein. Zu Beginn des Hypes sei die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt worden. Dies würden auch heute noch genügend Verbraucher:innen erwarten.
Mehr auf den Seiten von Lebensmittelklarheit
Wie wir bereits am 22.04.2024 berichtet haben, wurde am 19.04.2024 die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1141 im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, mit der zahlreiche Änderungen der Anhänge II und
III der Hygieneverordnung (EG) Nr. 853/2004 erfolgt sind. Diese Neuregelungen sehen u. a. vor, dass eine Umstellung des Identitätskennzeichens nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu erfolgen
hat. Danach muss die bisher genutzte Abkürzung in dem Identitätskennzeichen „EG“ (für Europäische Gemeinschaft) bis spätestens zum 31.12.2028 durch die Abkürzung „EU“ (für Europäische Union)
ersetzt werden.
Mehr auf den Seiten von cibus Rechtsanwälte
Für Obst und Gemüse sowie Bananen gelten seit 1.1.2025 neue vereinfachte Regelungen für die Vermarktungsnormen. Die Änderungen betreffen insbesondere die bessere Verbraucherinformation, die
Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Anpassungen an die UNECE-Normen.
Mehr auf den Seiten des Bundesamt für
Ernährungssicherheit
Am 13. Dezember 2024 tritt die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 in Kraft. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wird damit der
Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Staaten der Europäischen Union vor gefährlichen Verbraucherprodukten verbessert.
Mehr auf den Seiten des Bundesamt für
Verbraucherschutz
Mit der Verordnung (EU) 2024/2895 ändert die EU-Kommission das Lebensmittelsicherheitskriterium nach Lebensmittelkategorie 1.2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Die
Höchstmenge „in 25 g nicht nachweisbar“ gilt zukünftig nicht mehr nur bis das Lebensmittel die unmittelbare Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der es hergestellt hat, verlassen hat. Ab dem
01.07.2026 gilt das Kriterium vielmehr für in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der gesamten Haltbarkeitsdauer.
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Das Oberlandesgericht München hat der Almased Wellness GmbH verboten, die Inhaltsstoffe seines Almased-Pulvers als „nur natürlich“ zu bewerben. Das Produkt enthält neben Sojaeiweiß, Honig und
Joghurtpulver eine Reihe von Vitamin- und Mineralstoffzusätzen. Nach einer Beschwerde bei Lebensmittelklarheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Hersteller
geklagt.
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Am 04.10.2024 hat der EuGH in der Rechtssache C-438/23 entschieden, dass Anlehnungen in der Bezeichnung von pflanzlichen Alternativprodukten an übliche Begriffe aus anderen Bereichen,
z. B. an Begriffe aus dem Fleischerzeugnisbereich, zulässig sind und es den Mitgliedstaaten aufgrund der Vollharmonisierung durch die LMIV verboten ist, Maßnahmen zu erlassen, die die Verwendung
solcher Bezeichnungen regeln oder verbieten.
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„7 x mehr Vitamin D, starke Knochen bis zum Zeh…“. Mit solchen Sprüchen warb die Firma Hipp für ihre Kindermilch. Angeblich sollten Kinder siebenmal mehr Vitamin D und dreimal mehr Kalzium
brauchen im Vergleich zum Erwachsenen. Das stimmt nicht und kann Eltern leicht den Eindruck vermitteln, dass sie Hipp Kindermilch brauchen, um ihr Kind gut ernähren zu können. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen die Firma. Das Oberlandesgericht München beurteilte die Werbung als irreführend.
Mehr auf den Seiten Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
Die Firma Boomers Gourmet darf ihre gezuckerten Ingwerstückchen nicht mehr als „ungezuckert“ bewerben. Das hat das Landgericht Lübeck in einem Versäumnisurteil entschieden. Nach einer Beschwerde bei Lebensmittelklarheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Werbung als täuschend eingestuft und Klage eingereicht.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, ein Erfrischungsgetränk mit dem Produktnamen „Immun Water“ zu bewerben. Der Produktname erwecke den Eindruck,
das Getränk habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem, lautete die Begründung. Damit gab das Gericht dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, der die Klage eingereicht
hatte.
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Die Zusatzstoffe, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden dürfen, finden sich in der europäischen Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008. Daraus ergeben sich für jedes
Lebensmittel die zugelassenen Zusatzstoffe.
Regelungstechnisch beschreibt die Verordnung 18 Kategorien von Lebensmitteln, für die die jeweiligen Zusatzstoffe über Einzel- oder Gruppenzulassungen zugelassen werden. Demnach ist die
zutreffende Einordnung eines Lebensmittels in die korrekte Kategorie der Zusatzstoffverordnung von enormer Bedeutung. Insbesondere bei hochverarbeiteten Produkten bestehen hierbei in der Praxis
oftmals Schwierigkeiten.
Deshalb veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig das sogenannte „Guidance Document describing the food categories in Part E of Annex II to Regulation (EC) No. 1333/2008 on Food Additives“, was
man mit „Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Teil E von Anhang II der Zusatzstoffverordnung“ übersetzen kann. Im Deutschen hat sich hierfür vielfach der Begriff
„Deskriptoren“ eingebürgert.
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„11 Prozent mehr Haare in nur 16 Wochen“: Das versprach die Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH den Leserinnen einer Frauenzeitschrift. Die Annonce bezog sich auf das Nahrungsergänzungsmittel
„Bio-H-Tin“. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat das Landgericht Bamberg diese und eine weitere Aussage nun verboten.
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Eine Traubensaftmischung ist kein alkoholfreier Wein und darf daher auch nicht so aussehen. Doch bei einer Weinflasche, auf der zunächst nur der Schriftzug „Zera Chardonnay, Alcohol Free“ ins
Auge springt, ist die Verwechslungsgefahr hoch. Das Landgericht Berlin hat die Aufmachung der Traubensaftmischung der Pierre Chavin SARL daher als irreführend beurteilt.
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Das EU-Parlament hat den Weg frei gemacht für schärfere Regeln gegen Verpackungsmüll. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg für ein Verbot von bestimmten Einwegverpackungen – etwa
für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse ab 2030. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 um mindestens 15 Prozent zu reduzieren.
Mehr auf help.orf.at
Am 19.04.2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1141 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, mit der zahlreiche Änderungen der Anhänge II und III der Hygieneverordnung (EG)
Nr. 853/2004 erfolgen.
Mehr auf bvlk.de und auf eur-lex.europa.eu
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Österreichische Warenhandels-AG (Spar) geklagt. Gegenstand des Verfahrens war das unter der Eigenmarke vertriebene Tiefkühlprodukt „Spar Frozen Yogurt“, welches nach Ansicht des klagenden Vereins einen zu geringen Joghurtanteil enthält.
Mehr auf den Seiten des VKI.
Ein niederländisches Unternehmen stellt ein Produkt auf Phagenbasis her, das einen Befall von verzehrfertigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fischerei-, Milch- und Fleischerzeugnissen mit
Listeria monocytogenes verhindern soll.
Mit Urteil vom 22.02.2024 hat der EuGH entschieden, dass auch ein Mittel gegen den Befall von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Listeria monocytogenes einer Zulassung durch die EU-Kommission
als Dekontaminationsmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bedarf.
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Kann ein Müsli zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beitragen, weil es Magnesium enthält? Zumindest ist die Werbung mit einem entsprechenden Slogan nur dann zulässig, wenn die angegebene
Portion Müsli die gesetzlich festgelegte Mindestmenge an Magnesium enthält. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG entschieden. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte nach einer Verbraucherbeschwerde gegen die Werbung geklagt.
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