Hier werden laufend neue Entscheidungen veröffentlicht, um eine bessere Interpretation der Gesetze für Lebensmittelaufsichtsorgane und Betriebe zu ermöglichen.
Sollten Sie ein interessantes Urteil kennen, dann schicken Sie uns doch eine Nachricht.
Die Angabe von Zutaten und Nährwerten wird ab Ende 2023 auch für Wein und aromatisierte weinhaltige Getränke EU-weit verpflichtend sein. Das ist eine der für Verbraucher:innen wichtigsten
Neuerungen im Weinrecht, die die EU-Kommission mit der Änderung der EU-Verordnung 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisationsverordnung) beschlossen hat. Allerdings werden nur die Allergene sowie
der Energiegehalt tatsächlich immer auf dem Etikett stehen. Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass die Anbieter die vollständigen Zutatenverzeichnisse sowie die komplette Nährwerttabelle auch
elektronisch zur Verfügung stellen können.
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Die jüngste Überarbeitung der EU-Qualitätsregelungen wurde als „Weiterentwicklung“ ohne substanzielle Änderungen bezeichnet, bereitet Lebensmittelproduzenten in einigen Mitgliedstaaten aber dennoch Kopfzerbrechen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (31. März) einen lang erwarteten Vorschlag zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für geografische Angaben (g.A.) für alkoholische Getränke und
landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen.
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Ab dem 01. Juli 2022 gelten für Pyrrolizidinalkaloiden die in die Verordnung (EG) 1881/2006 aufgenommenen Grenzwerte für ausgewählte Lebensmittel wie Kräutertees, Tees,
Nahrungsergänzungsmittel und getrocknete Kräuter. Bis zum 01. Juli können die neuen Grenzwerte in der Änderungsverordnung (EU) 2020/2040 nachgelesen werden. Aufgrund langer Haltbarkeiten der
betroffenen Produkte gilt bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsfrist für Produkte, die vor dem 01. Juli 2022 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.
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Der weiße Farbstoff Titandioxid ist weit verbreitet. Er wird nicht nur zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt, sondern auch in Kosmetika. Dabei steht das Pigment schon länger in der Kritik, weil
es möglicherweise das Erbgut schädigt. Für den Einsatz in Nahrungsmitteln ist nun Schluss.
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EU-Verordnung über die Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung von Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung
Es dürfen auf den entsprechenden Pulvern, Drinks oder Shakes künftig keine Hinweise mehr auf das Abnehmtempo und den möglichen Abnehmerfolg stehen. Auch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
sowie die Nennung von Referenzmengen (Nutrient Reference Values) sind auf diesen Produkten dann verboten.
Die Umsetzung in nationales Recht hat bis zum 27.10.2022 zu erfolgen...
Wer auf allgemein zugänglichen Warentischen kostenlose Nahrungsmittel anbietet, die ansonsten verfallen würden, muss sich an die strengen europarechtlichen
Hygienevorgaben halten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Ein Bürger hatte Tische bereitgestellt, auf denen insbesondere ausrangierte Lebensmittel
eines Biomarkts zur Mitnahme deponiert wurden. Diese Praxis der Lebensmittelumverteilung hatte das Berliner Bezirksamt beanstandet – zu Recht, wie das VG entschied. Es
lehnte einen gegen die Beanstandung gerichteten Eilantrag ab.
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Ab Januar 2022 sind in der EU-Verordnung 1881/2006 die Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide (Pilzgift des Mutterkorns) in Mahlerzeugnissen neu festgesetzt.
Grenzwerte für Mutterkorn-Sklerotien, die sichtbaren schwarzen Pilzkörper, gibt es für Roggen schon viele Jahre. Das Mutterkorn enthält giftige Alkaloide und muss daher aus dem Getreide
aussortiert werden. Früher galt dies als typische Roggenproblematik, mit der rechtlichen Neuerung sind jetzt auch unter anderem Weizen und Dinkel berücksichtigt.
Ein weiteres Augenmerk gilt dem Ergotalkaloid-Gehalt. Dieses Pilzgift des Mutterkorns befindet sich nicht nur im Pilzkörper, sondern auch der Abrieb der Mutterkörner kann an gesunden
Getreidekörnern haften.
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Die Nährwertangaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen sich nur unter bestimmten Bedingungen auf das zubereitete Lebensmittel beziehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
seinem Urteil vom 11.11.21 entschieden. Anliegen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Lebensmittelhersteller. Dieser hatte auf einem Ihrer
Müsli-Produkte auf der Schauseite die Nährwertangaben bezogen auf das zubereitete Produkt angegeben. Das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.
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Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin stellt Süßigkeiten wie Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten her. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz beanstandete anlässlich einer Prüfung mehrere
Produkte der Klägerin wegen fehlender Stückzahlangaben auf der Verpackung, in der sich mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten befanden, und leitete deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
ein.
Mehr auf ovg.justiz.rlp.de
Die Europäische Kommission hat neue Höchstwerte für Cadmium und Blei in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt und veröffentlicht. Sie hatte bei der Vorstellung von Europas Plan gegen
den Krebs im Februar angekündigt, auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte für weitere Schadstoffe festzusetzen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides
sagte: „Wir wissen, dass eine ungesunde Ernährung das Risiko einer Krebserkrankung erhöht. Bei der heutigen Entscheidung stellen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt und
machen unsere Lebensmittel sicherer und gesünder.“
Mehr auf ec.europa.eu
Am 16.07.2021 wurde die neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur
Erstellung entsprechender Verzeichnisse, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Hier geht es zur Verordnung (EU) 2021/1165 im Amtsblatt der EU.
Manche Unternehmen nutzen die Corona-Pandemie für Werbezwecke. So bildete die Heilpflanzenwohl GmbH das Coronavirus großformatig in Werbeanzeigen ab, in Kombination mit den Slogans „So bleiben
Sie stark.“ und „Das Extra-Schutzschild für Ihr Immunsystem“. Auch die weiteren Werbetexte vermittelten den Eindruck, dass die Produkte „Pulmovir immun“ und „Glykowohl extra“ vorbeugend gegen die
Krankheit Covid 19 wirken können.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de
Der Ennstaler Steirerkas ist am Montag von der EU-Kommission in die Liste der Lebensmittel mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aufgenommen worden. Es ist das mittlerweile 16. Produkt aus
Österreich, das dieses Siegel oder das mit der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) erhält. Hinzu kommen auch noch drei Lebensmittel, die als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
eingetragen sind, hieß es am Montag seitens des Landwirtschaftsministeriums.
Mehr auf www.derstandard.at
Wie bereits vom Landgericht Frankfurt 2019 bestätigt, entspricht das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich den Anforderungen,
die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt hat. Natürliche Mineralwässer, die den umfangreichen Anforderungskatalog des SGS Institut Fresenius
erfüllen und die anspruchsvollen Audits bestehen, dürfen als „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ ausgezeichnet werden.
Mehr auf www.institut-fresenius.de
Am 29. April 2021 hat der EuGH sein Urteil zum Einsatz von konventionellem Lithothamnium calcareum in Bio-Pflanzendrinks veröffentlicht. Im Rechtsstreit stehen sich der Lebensmittelhersteller
Natumiund das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber(Rechtssache C-815/19). Im Raum stand dabei die Frage, ob man Bioprodukte nach europäischen Vorgaben mit calciumhaltigem Algen-Pulver anreichern
darf.
Mehr auf www.wbs-law.de
Gerichtsurteil: Natürliches Mineralwasser und Leitungswasser stehen als Lebensmittel im Wettbewerb.
Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die
wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als "gesund" bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband
Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser vollumfänglich recht gegeben.
Mehr auf www.yumda.de
Neue Vorschriften über Transparenz und Nachhaltigkeit sollen die Art und Weise verändern, wie die EFSA ihre Rolle als Risikobewerter im EU-System für Lebensmittelsicherheit wahrnimmt.
Eine neue vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedete Verordnung, die am 27. März in Kraft tritt, wird die Fähigkeit der Behörde stärken, Risikobewertungen im Einklang mit den
höchsten Transparenzstandards durchzuführen.
Mehr auf www.efsa.europa.eu;
Hier gehts zur Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette
Die heimische Lebensmittelindustrie hat sich stets gegen verpflichtende Herkunftskennzeichnungen für Primärzutaten von verarbeiteten Produkte ausgesprochen - im Gegensatz zu vielen Bauern,
Konsumenten und dem entsprechenden Regierungsvorhaben. Schon gar nicht will man, dass Österreich national vorgeht. Und dabei sieht die Industrie nun Rückenwind, denn Frankreich habe nun seine
Herkunftskennzeichnung bei Milch und Milchprodukten wegen Verstoßes gegen EU-Recht zurückgezogen.
Mehr auf kurier.at.
Schwarzwälder Schinken darf auch dann Schwarzwälder Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor,
der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Mehr auf www.yumda.de.
Die heutigen wissenschaftlichen Gutachten der EFSA zu Anträgen auf Zulassung neuartiger Lebensmittel umfassen die erste abgeschlossene Bewertung eines vorgeschlagenen, aus Insekten gewonnenen
Lebensmittels. Unsere Sicherheitsbewertungen sind ein notwendiger Schritt bei der Regulierung neuartiger Lebensmittel. Durch unsere wissenschaftliche Beratung unterstützen wir Entscheidungsträger
der EU und der Mitgliedstaaten bei der Zulassung dieser Produkte für den europäischen Markt.
Mehr auf www.efsa.europa.eu
Die Fachleute bewerteten den Verzehr der Produkte als sicher. In deutschen Supermarktregalen finden sich sogar schon Snacks und Nudeln mit Insekten. Doch es gibt auch Risiken.
Mehr auf www.faz.net
Nach einem aktuell gesprochenen Urteil des europäischen Gerichtshofs dürfen EU-Staaten die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten. Eine Vorschrift zur Betäubung der Tiere verstoße gemäß
EuGH grundsätzlich nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit.
Mehr auf www.oekotest.de.
Der Europäische Gerichtshof beschränkt die Pflicht zur Ursprungskennzeichnung.
Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist ein für viele Verbraucher wichtiges Thema. 2011 wurden von der EU die unüberschaubaren Kennzeichnungsvorschriften in der einheitlichen
EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zusammengefasst. Sie sieht vor, dass das Ursprungsland bzw. der Herkunftsort eines Lebensmittels immer dann anzugeben ist, wenn sonst der Eindruck
erweckt werden könnte, dass das Lebensmittel aus einer anderen Gegend stammt.
Spezialvorschriften für "besondere" Lebensmittel wie Gemüse, Rindfleisch und Olivenöl sowie zum Schutz von garantiert traditionellen Spezialitäten, geografischen Angaben und
Ursprungsbezeichnungen blieben unberührt. Daneben ermöglicht es die LMIV den Mitgliedsstaaten, zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften zu erlassen.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof nun solche nationalen Maßnahmen stark eingeschränkt. Anlass war ein französisches Dekret, wonach auf dem Etikett von Milch und Milchprodukten
verpflichtend der Ursprung der Milch angegeben werden musste. Der Molkereiriese Lactalis klagte auf Nichtigkeit, und der französische Staatsrat legte die Frage dem EuGH vor.
Mehr auf www.derstandard.at.
Das Europaparlament stimmte gegen eine Verschärfung der Kennzeichnungspflichten für pflanzliche Lebensmittel, die Fleischprodukten ähneln.
Mehr auf www.diepresse.com
Öl, Pulver, Kapseln, Sprays, Tees: CBD gibt es bereits schon in einer Fülle an Produkten. Sind diese Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, müssen sie eigentlich zugelassen werden, wie ein
Erlass des Gesundheitsministeriums klarstellt. Ein Blick in Shops zeigt aber, dass das oft nicht passiert.
Mehr auf www.derstandard.at.
Die Sorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um ihre Gesundheit nutzen einzelne Anbieter in der anhaltenden Corona-Pandemie aus, um den Absatz ihrer Produkte mit zweifelhaften Werbeversprechen
zu steigern. Die Verbraucherzentrale Berlin ist erneut entschieden dagegen vorgegangen. Mit Erfolg: Der Anbieter „Your Superfoods“ muss nun Aussagen in Verbindung mit dem Coronavirus zu seinen
Produkten unterlassen.
Mehr auf www.verbraucherzentrale-berlin.de
Nur wenn die Qualität eines Lebensmittels mit seiner Herkunft zu tun hat, darf ein EU-Mitgliedsland eine verpflichtende Herkunftsangabe vorschreiben. Das hat der Europäische Gerichtshof am 1.
Oktober entschieden.
Mehr auf www.lebensmittelverband.de.
Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen EU-Staaten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zusätzliche Angaben zur Herkunft auf der Verpackung vorschreiben. Das widerspreche
nicht dem geltenden EU-Recht, entschied das Höchstgericht in Luxemburg heute. Allerdings müssten für eine weitgehendere Kennzeichnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Mehr auf orf.at.
Heißt ein verarbeitetes Lebensmittel beispielsweise „Italienische Tomatensoße“, so muss diese zwar in Italien hergestellt sein, aber nicht zwangsläufig aus italienischen Tomaten. Die Herkunft der
Tomaten blieb bisher häufig das Geheimnis der Hersteller. Hier gelten neue Regelungen. Stammen die Tomaten der italienischen Soße nicht aus Italien, so muss das nun auf der Verpackung stehen oder
– verbraucherfreundlicher – das Ursprungsland angegeben sein, beispielsweise: „Tomaten aus Spanien“.
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Im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission sind Cannabidiol (CBD) und Hanfextraktprodukte als neuartig eingestuft und benötigen somit vor dem ersten Inverkehrbringen eine Zulassung. Vonseiten der Lebensmittelunternehmen wird aber eine Vielzahl derartiger Produkte ohne Zulassung in den Verkehr gebracht und von der amtlichen Überwachung beanstandet. Sieben Gerichtsurteile haben mittlerweile einheitlich die Einstufung als Novel Food untermauert und die amtlichen Maßnahmen bestätigt. Es ist zu hoffen, dass sich die Lebensmittelunternehmen der Problematik bewusst werden und ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, indem sie die Sicherheit der Produkte im Rahmen eines Zulassungsverfahrens belegen. Eine große Rechtsunsicherheit besteht allerdings weiterhin vor dem Hintergrund einer möglichen Betäubungsmitteleinstufung von Hanflebensmitteln, insbesondere solchen aus Blättern (beispielsweise als Tee).