Lebensmittelkennzeichnung bei Ersatzzutaten

Volle Lebensmittelregale im Supermarkt

Ver­pa­ckun­gen für Le­bens­mit­tel, bei denen tie­ri­sches Fett durch an­de­re Zu­ta­ten er­setzt wor­den ist, müs­sen nach einer Ent­schei­dung des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs nicht auf der Vor­der­sei­te eine An­ga­be die­ser Er­satz­zu­ta­ten auf­wei­sen. Dies gelte auch dann, wenn dem Pro­dukt­na­men diese Ab­wei­chung nicht zu ent­neh­men sei. Das Ziel, den Ver­brau­cher vor Täu­schun­gen durch un­rich­ti­ge In­for­ma­tio­nen zu schüt­zen, könne durch die Zu­ta­ten­lis­te auf der Rück­sei­te er­reicht wer­den.

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