Rindfleischetikettierung

w.r.wagner  / pixelio.de
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Wegen der BSE-Krise in den 90er Jahren verlangte der Verbraucher eine bessere Kennzeichnung von Rindfleisch. Insbesondere wollte man wissen, woher das Rindfleisch am Teller stammt.  Leider ist das nicht so einfach ein eindeutiges Ursprungsland anzugeben. Warum?
Ist es das Land in dem ein Rind geboren, gemästet, geschlachtet oder vielleicht zerlegt wurde?

Sie sind jetzt neugierig? Hier alle Details: 

Welches Rindfleisch muss gekennzeichnet werden?

Gekennzeichnet werden muss Rindfleisch, das frisch, gekühlt oder tiefgekühlt verkauft wird und zwar auf jeder Vermarktungsstufe, sowie unabhängig von der Betriebsgröße (einschließlich der landwirtschaftlichen Direktvermarktung). Verarbeitungsprodukte sowie gewürztes oder gesalzenes Rindfleisch sind nicht betroffen.

Faschiertes unterliegt, wenn es nicht gewürzt ist, der Rindfleischetikettierung.

Wo muss gekennzeichnet werden?

Unter der Kennzeichnung versteht man die Anbringung eines Etiketts auf der Verpackung oder bei offener Ware deutlich sichtbare Angaben am Ort des Verkaufs.

Die Etikettierungssysteme!

Unterschieden wird in ein Obligatorisches- und ein Freiwilliges Etikettierungssystem.

 

Mit dem Obligatorischen Etikettierungssystem soll gewährleitet werden, dass zwischen der Kennzeichnung des Schlachtkörpers bis hin zu den Fleischstücken eine Verbindung hergestellt werden kann. Dazu muss ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem angewendet werden.

 

Nach dem Freiwilligen Etikettierungssystem können zusätzliche Informationen am Etikett angegeben werden. Allerdings nicht beliebig. Es muss eine entsprechende Spezifikation vorliegen und die Kennzeichnung muss von unabhängigen Kontrollstellen überwacht werden. Ob eine freiwillige Etikettierungsspezifikation genehmigt wird, obliegt der Behörde (Bundesministerium für Gesundheit). 

Das Obligatorische Etikettierungssystem!

Bild: Bizerba

Angegeben werden muss:

 

  1. Geboren: Mitgliedstaat oder Drittland
  2. Mast : Mitgliedstaat oder Drittland
  3. Geschlachtet in: Mitgliedstaat oder Drittland, sowie Zulassungsnummer des Schlachthofs
  4. Zerlegt in: Mitgliedsstaat oder Drittland, sowie die Zulassungsnummer des Zerlegebetriebs.
  5. Referenznummer oder Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier gewährleistet werden kann.

Erfolgen Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tiers in ein und demselben Mitgliedstaat, so kann die Angabe „Herkunft: (Name des Mitgliedstaat)“ erfolgen.

Das Freiwillige Etikettierungssystem!

In Österreich betreibt beispielsweise die ama (Agrarmarkt Austria) ein freiwilliges Etikettierungssystem, genannt BOS.

Auch der Verein zur Ursprungs- und Qualitätssicherung betreibt ein eigenes System VUQS-R.

Kontrolle!

Das obligatorische Kennzeichnungssystem wird vom Veterinärdienst und der Lebensmittelaufsicht der Länder überwacht. Die Kontrolle des freiwilligen Systems wurde der ama (Agrarmarkt Austria) übertragen.

Rechtsinformation

Die Regelungen finden sich in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 (konsolidierte Fassung).