Direkte Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm

Das Problem

almotti  / pixelio.de
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Der unmittelbare Genuss von Rohmilch stellt ein gesundheitliches Risiko dar: Die häufigsten Infektionen in Europa werden durch die Bakterien EHEC (enterohämorrhagische Escherichia coli) und Campylobacter ausgelöst. Neben diesen beiden Bakterienstämmen können auch Krankheitserreger wie Salmonellen, Listerien, Brucellosen, Mykobakterien und Staphylococcus aureus in Rohmilch gelangen.

Risikogruppe Kleinkinder, Schwangere und Immungeschwächte

EHEC und Campylobacter sind natürliche Darmbewohner in Nutztieren und werden über den Darm ausgeschieden. Beim Melken kann die Milch mit diesen Bakterien kontaminiert werden. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering, dass Konsumenten beim Genuss von Rohmilch an den genannten Bakterien erkranken. Für Kleinkinder, Schwangere und immungeschwächte Personen ist jedoch das Risiko ungleich höher. Besonders bei Kindern im Vorschulalter kann leicht eine schwere Verlaufsform einer EHEC-Infektion auftreten. Dabei ist die Infektionsdosis äußerst gering - es reichen zehn bis hundert Erreger aus. Schwere Verlaufsformen einer EHEC-Infektion sind gekennzeichnet von Bauchkrämpfen, blutiger Diarrhoe und Fieber. In 5 bis 15 % der Fälle kann die schwere Verlaufsform einer EHEC-Infektion auch zu Nierenschädigung führen, die in bis zu 10 % der Fälle tödlich enden kann. 

 

Campylobacter können beim Menschen ein- bis siebentägige Durchfallerkrankungen auslösen, die mit hohem Fieber, Kopfweh und Müdigkeit einhergehen. In seltenen Fällen sind Nervenerkrankungen (Guillain-Barré-Syndrom) und Gelenksentzündungen möglich. Abhängig von der aufgenommen Keimzahl treten die Symptome normalerweise zwei bis fünf Tage nach dem Genuss von unzureichend erhitztem Fleisch, insbesondere Geflügel und Rohmilch auf.

 

Ein Merkblatt für den Konsum von Rohmilch und für den Umgang mit Tieren findet sich hier.

Rechtliche Regelungen

Aufgrund des Gesundheitsrisikos wurden klare rechtliche Regelungen für die Abgabe von Rohmilch und Rohrahm an den Verbraucher erlassen.

 

Die Regelungen finden sich in der Verordnung über Rohmilch und Rohrahm (Rohmilchverordnung), BGBl. II 106/2006 vom 9. März 2006.

Wer darf Rohmilch abgeben?

Rohmilch und Rohrahm darf ausschließlich direkt von Tierhaltern abgegeben werden.

An wen darf Rohmilch abgegeben werden?

  • Rohmilch und Rohrahm dürfen nur an den Endverbraucher oder
  • an Einzelhandelsunternehmen (z.B. regionale Supermärkte) und von dort direkt an den Endverbraucher abgegeben werden.
  • Andere Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung (z.B. Altersheime), denen Rohmilch oder Rohrahm abgegeben wird, dürfen diese nur zum Zwecke der Herstellung von Speisen und Getränken verwenden, die einem Erhitzungsverfahren unterzogen werden.
  • Rohmilch und Rohrahm dürfen nicht an Schulen und Kindergärten abgegeben werden.

Abgabe von Rohmilch beim Milchautomaten

Rohmilch kann durch einen entsprechenden Milchautomaten abgegeben werden, wenn gewährleistet ist, dass die Rohmilch durch den Milchautomaten oder dessen Standort keine hygienisch nachteilige Beeinträchtigung erfährt.

 

Die Richtlinie zur Ausstattung und Prüfung von Milchausgabeautomaten gibt es hier.

Zeitpunkt der Abgabe

Sabine Menge  / pixelio.de
Sabine Menge / pixelio.de

Rohmilch darf nur am Tag der Gewinnung und an den zwei darauf folgenden Tagen abgegeben werden. Rohrahm darf nur am Tag der Gewinnung der Rohmilch oder am darauf folgenden Tag aus dieser hergestellt und abgegeben werden.

Kennzeichnung von Rohmilch

Rohmilch zum unmittelbaren menschlichen Verzehr ist mit dem Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ und Rohrahm mit dem Hinweis „Rohrahm, nur zur Herstellung von durcherhitzten Speisen verwenden“ zu deklarieren.

 

Bei offener Rohmilch und Rohrahm, die nicht zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle bestimmt ist, hat der o.a. Hinweis auf einem Aushang, deutlich lesbar zu erfolgen (z.B. Milchautomat).

 

Bei der Abgabe an Einzelhandelsunternehmen ist auf dem Transportbehälter und auf den die Ware begleitenden Dokumenten, wie Lieferschein oder Rechnung „Rohmilch“ oder „Rohrahm“ anzugeben.