1. Reklamation beim Lebensmittelunternehmen:
Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände oder Spielwaren sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden.
Bringen Sie mangelhafte Ware ins Geschäft zurück und verlangen Sie, dass umgetauscht wird. Jeder seriöse Lebensmittelunternehmer, der um das Vertrauen seiner Kunden bemüht ist, wird bei
berechtigten Klagen diesem Wunsch sofort nachkommen.
Sprechen Sie auffällige Hygienemängel, z.B. wenn an der Fleischtheke die Hände nach dem Kassieren nicht gewaschen werden, gleich direkt vor Ort an.
2. Parteienbeschwerde bei der Lebensmittelaufsicht:
Sie haben auch die Möglichkeit, mangelhafte Ware zur nächsten Dienststelle der Lebensmittelaufsicht zu bringen. Verständigen Sie die Lebensmittelaufsicht jedenfalls bei Verdacht auf einen
gesundheitlichen Schaden. Eine Auflistung der Dienststellen in Oberösterreich finden Sie hier.
Beachten Sie bitte bei Parteienproben Folgendes:
Auch wenn Sie gröbere Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben (z. B. Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien) entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
3. Vorgehen der Lebensmittelaufsicht bei Beschwerden:
Bei der Entgegennahme einer Probe wird eine Niederschrift über die Parteienbeschwerde aufgenommen. Im Anschluss wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem betroffenen Betrieb eine amtliche Kontrolle
durchführen und dabei möglichst auch eine Vergleichsprobe entnehmen. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne Vergleichsprobe.
Wenn Sie sich über Missstände in Lebensmittelbetrieben beschwert haben, wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem betroffenen Betrieb eine amtliche Kontrolle durchführen und prüfen, ob
Hygienemängel bestehen. Dabei werden gegebenenfalls auch Verdachtsproben entnommen.
Die Parteien- und Vergleichsproben werden an das zuständige Labor zur Untersuchung übermittelt. Nach Abschluss der analytischen Untersuchungen wird dort ein Gutachten erstellt.
Abhängig vom Ergebnis des Gutachtens oder der Betriebskontrolle, kann es erforderlich sein, dass die Lebensmittelkontrolle beispielsweise Folgendes veranlassen muss:
Die Lebensmittelaufsicht wird dafür sorgen, dass die Mängel in den Betrieben ehestens abgestellt werden.