Dönerspieße zweifelhafter Herkunft dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Döner Kebab in der Hand

Das Bezirksamt darf einer Dönerspießherstellerin untersagen, die bei ihr aufgefundenen 121 Dönerspieße zweifelhafter Herkunft als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.

Mehr auf www.berlin.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0