Urteil: Aromen reichen in „Caramel Pudding“ nicht aus

Caramel Pudding auf einem Teller

Das Landgericht München hat einem Unternehmen untersagt, seinen Pudding unter dem Namen „Caramel Pudding“ zu verkaufen. Laut Zutatenverzeichnis enthält das Dessert weder Karamell noch andere karamellisierte Erzeugnisse aus Zucker. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. 

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