EuGH zu Dekontaminationsmittel für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Gericht Urteil Hammer

Ein niederländisches Unternehmen stellt ein Produkt auf Phagenbasis her, das einen Befall von verzehrfertigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fischerei-, Milch- und Fleischerzeugnissen mit Listeria monocytogenes verhindern soll.

Mit Urteil vom 22.02.2024 hat der EuGH entschieden, dass auch ein Mittel gegen den Befall von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Listeria monocytogenes einer Zulassung durch die EU-Kommission als Dekontaminationsmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bedarf.

Mehr auf den Seiten von cibus Rechtsanwälte

Kommentar schreiben

Kommentare: 0