Urteil: Traubensaft darf nicht wie alkoholfreier Wein aussehen

Weintrauben

Eine Traubensaftmischung ist kein alkoholfreier Wein und darf daher auch nicht so aussehen. Doch bei einer Weinflasche, auf der zunächst nur der Schriftzug „Zera Chardonnay, Alcohol Free“ ins Auge springt, ist die Verwechslungsgefahr hoch. Das Landgericht Berlin hat die Aufmachung der Traubensaftmischung der Pierre Chavin SARL daher als irreführend beurteilt.

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