Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, ein Erfrischungsgetränk mit dem Produktnamen „Immun Water“ zu bewerben. Der Produktname erwecke den Eindruck,
das Getränk habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem, lautete die Begründung. Damit gab das Gericht dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht, der die Klage eingereicht
hatte.
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