![Biene auf einer Blüte](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=333x1024:format=jpg/path/se115b4a834c3fe8b/image/ie5fa67871f667b1d/version/1674541473/biene-auf-einer-bl%C3%BCte.jpg)
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (19. Januar) entschieden, dass den EU-Ländern keine befristeten Ausnahmen für verbotene, für Bienen schädliche Neonicotinoid-Pestizide mehr
gewährt werden dürfen.
Das Gericht urteilte, dass die Mitgliedstaaten keine Ausnahmeregelungen mehr gewähren dürfen, die die Verwendung von Saatgut, das mit nach EU-Recht „ausdrücklich verbotenen“ Pflanzenschutzmitteln
behandelt wurde, vorübergehend erlauben.
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