Landgericht untersagt Werbung mit „weicher Haut“

Frau legt Kopf zur Seite

Die Behauptungen, die Haut sei sofort weicher und man fühle sich lebendiger, sind laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf als gesundheitsbezogen zu verstehen. Sie sind als Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel daher unzulässig, weil es keine ausdrückliche Zulassung dafür gibt. Die Beklagte, ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, muss die entsprechenden Einträge bei Facebook löschen und darf sie auch in Zukunft nicht mehr verwenden. 

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0