Vorsicht beim Kauf von Wasserspielzeug – knapp 30 Prozent Beanstandungen bei Schwerpunktaktion

Wasserspeilzeug aufblasen

In einer Schwerpunktaktion aller Bundesländer zur Untersuchung von Wasserspielzeug wurden insgesamt 24 Proben aus ganz Oberösterreich untersucht. Ziel der Überprüfung war, ob aufblasbares Wasserspielzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Landesrat Kaineder: „Die Verbote wirken grundsätzlich und es zeigt sich, dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeugen verwendet werden. In einzelnen Produktgruppen wie eben Wasserspielzeug für Kinder, die häufig aus PVC bestehen, sind diese aber immer noch zu finden. Daher werden wir die Schwerpunktkontrollen bei Wasserspielzeugen auch 2021 fortführen!“

Mehr auf www.land-oberoesterreich.gv.at

Kommentar schreiben

Kommentare: 0