UVS-OÖ: Ameisen sind keine Schadinsekten

In der Feinkost eines Supermarktes wurde Ameisen vorgefunden. Die daraufhin vom Lebensmittelaufsichtsorgan gelegte Anzeige wurde vom UVS als nicht rechtens, mit folgender Begründung, abgewiesen:

 

Es entspricht nämlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass sich Ameisen durch feine Risse im Boden oder Mauerwerk ihren Weg bahnen und so nicht selten ins Innere von Gebäuden gelangen. Deshalb muss noch nicht eine grobe Verschmutzung vorliegen, die diese Insekten anzieht. Auch vertritt der erkennende Verwaltungssenat entgegen der belangten Behörde die Auffassung, dass Ameisen noch nicht als ausgesprochene Schadinsekten wie Lebensmittelmotten oder gar Küchenschaben angesehen werden können (mayw).

Die vollständige UVS- Entscheidung gibts hier.

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