Glasflasche explodiert: OGH-Urteil mit Folgen

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Nach einer Glasflaschenexplosion, bei der 2009 ein Bub in Vorarlberg auf einem Auge erblindete, gibt es nun ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Demnach hätte der Abfüller einen Warnhinweis auf der Flasche anbringen müssen. Das Urteil könnte für andere Hersteller Folgen haben.

Der Fall eines Vorarlbergers, der 2009 als Vierjähriger durch eine explodierende Glasflasche mit kohlesäurehaltigem Tafelwasser auf dem rechten Auge erblindete, dürfte für Getränkeproduzenten und auch für andere Hersteller von industriellen Serienprodukten weitreichende Folgen haben.

Laut einem aktuellen OGH-Urteil, das der bisherigen Rechtsprechung entgegensteht, hat ein österreichischer Getränkeabfüller seine erstmals judizierte Produktbeobachtungspflicht verletzt. Denn er warnte den Konsumenten nicht vor der Gefahr, dass die Flasche explodieren kann. Es handle sich um ein sehr fundiertes Grundsatzurteil für die Produktbeobachtungspflicht, so der Dornbirner Anwalt Henrik Gunz, der das Urteil für die betroffene Familie erwirkte. Abfüller müssen demnach künftig auf Glasflaschen mit karbonisierten Getränken vor Explosionsgefahr warnen

 

zum Bericht: vorarlberg.orf.at

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