Arbeitssicherheit vs. Lebensmittelsicherheit bei der Rutschhemmung von Küchenböden

Welche Ruschhemmung müssen Böden von Küchen im Produktionsbereich haben?
R 11 ist die Antwort!


Bei der Rutschhemmung von Böden in Lebensmittelbetrieben gehen die Stoßrichtungen der verschiedenen Gesetze, die ein Betrieb erfüllen muss, auseinander. Die Arbeitsstättenverordnung, welche vom Arbeitsinspektorat überprüft wird, will natürlich eine möglichst hohe Rutschhemmung der Böden, damit Arbeitsunfälle verhindert werden. Die Reinigung der Böden wird damit aber erschwert. Die Lebensmittelhygieneverordnung hingegen fordert, dass Böden "leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren" sein müssen. Wenn ein Boden mehr einem groben Schleifpapier ähnlich ist, als einer glatten Oberfläche, wird dieses Ziel wohl nur schwer erreichbar sein. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass eine gering strukturierte Oberfläche leichter zu reinigen und zu desinfizieren ist als eine stark strukturierte.

Eine gute Lösung wurde mit dem Erlass des Arbeitsinspektorates gefunden, die zu einem die Rutschhemmung so gering wie möglich hält, aber trotzdem den Beschäftigten ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit gibt. Ermöglicht wird dies mit der Kombination von rutschhemmenden Böden und dem Tragen von Sicherheitsschuhe bzw. Berufsschuhe mit nachgewiesener Rutschsicherheit .  (Mayrwöger)

Eine genaue Tabelle der Rutschhemmungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen finden sie hier.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0