Honig-Urteil: Imker scheitern mit Klage gegen Genmais

lichtkunst.73  / pixelio.de
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Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen von Imkern gegen den Freistaat Bayern für unzulässig erklärt. Die Bienenzüchter fürchten negative Folgen für ihren Honig, sollten Pollen einer gentechnisch veränderten Maissorte dort hinein gelangen. Konkret wollten sich die Kläger gegen die Sorte MON 810 des Unternehmens Monsanto schützen, auch in Zukunft. Die Richter wiesen dies zurück, weil MON 810 auf dem Versuchsgut Neuhof nahe dem bayerischen Kaisheim nicht mehr angebaut werde. Damit könne auch ein Schutz dagegen nicht mehr geltend gemacht werden.

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