BfR-Empfehlung führt europaweit zur Beschränkung krebserzeugender PAK in Verbraucherprodukten

Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2013 die von Deutschland initiierte Beschränkung krebserzeugender polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten in eine verbindliche Rechtsnorm umgesetzt. Nach der Verordnung (EU) 1272/2013 dürfen ab Dezember 2015 Erzeugnisse nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden, wenn sie Teile enthalten, die bei normaler Verwendung mit der Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen und deren Gehalt an bestimmten, als krebserzeugend eingestuften PAK einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet. „Dies ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz in Europa“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, „mit Hilfe dieser Verordnung wird der Kontakt von Verbrauchern mit diesen krebserzeugenden Stoffen signifikant reduziert“.

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