Mit Ende des Jahres wird eine EU-Verordnung schlagend, mit der die Lebensmittelkennzeichnung reformiert wird. Neu ist unter anderem, dass künftig auch "Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung", wie
Restaurants, Gasthäuser und Imbissbuden im Fachjargon zusammengefasst werden, Informationen zu bestimmten Inhaltsstoffen ihrer Speisen schwarz auf weiß zur Verfügung stellen müssen - egal, ob
Haubenküche oder Würstelstand.
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