Bei "Bunten Eiern" auf Mindesthaltbarkeitsdatum und Kühlung achten

Rechtlich handelt es sich um verarbeitete Eier, d. h. sie dürfen länger verkauft werden als frische Eier. Bei letzteren ist das maximale Verkaufsdatum (21 Tage nach dem Legen) und das maximale Haltbarkeitsdatum (28 Tage nach dem Legen) gesetzlich geregelt. Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist bei den gekochten Eiern dem Lebensmittelunternehmer überlassen.

Bei den Untersuchungen wurden die Genusstauglichkeit wie Aussehen, Geruch und Geschmack, insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, die Kennzeichnung und die eventuelle Verwendung von nicht deklarierten Farbstoffen überprüft.

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