Mit 1. April 2014 trat eine neue EU-Verordnung zur Importkontrolle von Lebensmitteln aus Japan mit besonderen Bedingungen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder
Herkunft Japan ist, in Kraft (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 322/2014). Diese Verordnung ersetzt die bisher geltende "Japan-Verordnung" aufgrund des Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Fukushima am
11. März 2011. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt bei der bisher bewährten Regelung, hundert Prozent der betroffenen Importe für Österreich auf Radioaktivität zu prüfen: "Bei der
Lebensmittelsicherheit gehen wir kein Risiko ein."
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