Ostern: Gefärbte Eier und geräucherte Lebensmittel haben Hochsaison

Zu Ostern haben gefärbte Eier wieder Hochsaison. Ostereier müssen eine unverletzte Schale haben, dürfen keine unerlaubten chemischen Rückstände aufweisen und müssen mikrobiologisch sowie dem Geruch und Geschmack nach einwandfrei sein. Für das Färben der Ostereier sind nur für diesen Zweck (Lebensmittel) geprüfte und EU-weit zugelassene Farbstoffe zulässig. Ostereier aus biologischer Landwirtschaft unterliegen hinsichtlich Farbstoffen einer viel strengeren Regelung. Solche Farben müssen demnach in erster Linie von natürlichen Frucht- oder Gemüsesäften sowie von anderen Pflanzenextrakten (vorzugsweise Bio) stammen.

Zur Osterjause kommen oft geräucherte Schmankerln auf den Tisch. Als Alternative zum herkömmlichen Räuchern werden verschiedenen Lebensmitteln so genannte Raucharomen zugesetzt, um ihnen das typische "geräucherte" Aroma zu verleihen - auch Lebensmitteln, die herkömmlicherweise nicht geräuchert werden. Raucharomen werden entweder direkt in Lebensmittel eingearbeitet oder im Tauch- oder Sprühverfahren auf die Oberfläche aufgebracht. Für unerwünschte Stoffe die beim Räuchern entstehen (z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzo[a]pyren) sind Grenzwerte festgelegt. Raucharomen, die in der EU verwendet werden oder für eine Verwendung vorgesehen sind, werden von der EFSA hinsichtlich ihrer Sicherheit geprüft.

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