Das Oberlandesgericht München hat einen langjährigen Bierlikör-Streit zwischen einem Schnapsproduzenten aus Österreich und einem Händler aus Bayern beendet. Der Vertreiber von Klosterprodukten
hatte sich geweigert, Rechnungen in Höhe von rund 46 000 Euro zu bezahlen, weil er vier Produkte hinsichtlich Qualität, Inhalt und Alkoholgehalt für mangelhaft hält. Laut einem Gutachten waren
etwa im «Original bayerischen Bierlikör» weder Doppelbock noch Bockbier, im Klostertrunk «Naturkraft» nicht Löwenzahn und Honig enthalten.
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