Streit um Biergehalt in "Bayerischem Bierlikör" beigelegt

Likörgläser halb gefüllt

Das Oberlandesgericht München hat einen langjährigen Bierlikör-Streit zwischen einem Schnapsproduzenten aus Österreich und einem Händler aus Bayern beendet. Der Vertreiber von Klosterprodukten hatte sich geweigert, Rechnungen in Höhe von rund 46 000 Euro zu bezahlen, weil er vier Produkte hinsichtlich Qualität, Inhalt und Alkoholgehalt für mangelhaft hält. Laut einem Gutachten waren etwa im «Original bayerischen Bierlikör» weder Doppelbock noch Bockbier, im Klostertrunk «Naturkraft» nicht Löwenzahn und Honig enthalten.

Mehr auf www.yumda.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0