Gerichtsurteil: Teekanne darf Tee nicht mit „Schlank & Fit“ bewerben

Hersteller dürfen ihre Lebensmittel nicht beliebig mit Gesundheitsversprechen bewerben, das schreibt die europäische Health-Claims-Verordnung vor. Ein Tee mit dem Namen „Schlank & Fit“ ist daher nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen unzulässig. Nachdem eine Verbraucherin sich über den Kräutertee von Teekanne beschwert hatte, reichte die Verbraucherzentrale Klage gegen den Hersteller ein. Das Landgericht hat sich nun der Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen angeschlossen und dem Anbieter untersagt, sein Produkt weiter in der bisherigen Aufmachung zu verkaufen.

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