Acrylamid in industriellen Lebensmitteln

Kaffeebohnen

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überwachung der Acrylamidgehalte in ausgewählten Lebensmitteln (Kekse und Waffeln, Röstkaffee, Instant-Kaffee, Kaffeemittel, Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder). Hintergrund für die Aktion war eine am 11. April 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung, die zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln dient.

68 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Bei alle Proben wurden die geltenden Richtwerte eingehalten.

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