Danone wegen irreführender „Actimel“-Werbung verurteilt

Bild: wien.arbeiterkammer.at
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Wo „Vorteilspack“ draufsteht, sollten auch Vorteile drin sein - andernfalls ist es eine irreführende Werbung. Dies entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Anlass war das von Danone vertriebene Milchmischerzeugnis „Actimel“, bei dem die Großpackung mit zehn Flaschen teurer war als die Packung mit sechs Flaschen.

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