Kennzeichnung von Seifen und Kosmetikprodukten von Kleinherstellern in M-V überwiegend mangelhaft

Seife Naturkosmetik

21 der 23 Proben von Kosmetikherstellern in M-V entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben in Sachen Kennzeichnung, Notifizierung, Angaben zu Duft-, Farb- und Konservierungsstoffen. „Das ist das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2017“, resümiert Cornelia Trapp, zuständige Abteilungsleiterin für Lebensmittel und Kosmetika des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

In der Kontrolle waren 16 Seifen, zwei Cremes, zwei Shampoos, ein Duschgel, ein Haarspray und eine Badekugel...

Bei 12 Proben lagen Mängel in der Deklaration der Produkte vor. Besonders sieben Proben fielen auf, bei denen die im LALLF nachgewiesenen allergenen Duftstoffe in der Liste der Bestandteile nicht auf der Verpackung abgedruckt waren. Diese Deklaration hat eine hohe gesundheitliche Relevanz für Allergiker. Die Quote dieses Beanstandungsgrundes ist seit 2017 nicht kleiner geworden.
Weitere Kennzeichnungsmängel betrafen das Fehlen des Sammelbegriffs „Parfum“ für die eingesetzten Duftstoffe, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Verwendungsdauer, den Nenninhalt sowie nicht nomenklaturgerechte Angaben der Liste der Bestandteile.

Der höchste Anteil an Beanstandungen (16 Proben oder 70 %) entfiel auf die fehlende bzw. fehlerhafte Notifizierung im Cosmetic Products Notification Portal (CPNC) der Europäischen Kommission. Kosmetische Mittel müssen vor dem Inverkehrbringen dort notifiziert werden. Die Mängel waren vielfältig: Die verantwortliche Person ist nicht notifiziert, der Produkteintrag oder das Foto der Verpackung fehlt bzw. ist nicht aktuell oder die Angaben in CPNP weichen von den Angaben auf der Verpackung ab u.v.a.m..
Bei zwei Proben wurden außerdem nicht deklarierte Farbstoffe nachgewiesen.
Auch fragliche Werbeaussagen wie „ohne Tierversuche“, „ohne chemische Duftstoffe“ und „Parfümöl allergenfrei“ waren als nicht regelkonform zu beurteilen.
Letztlich ergab die Prüfung auf Konservierungsstoffe keine Mängel.
Trapp unterstreicht: „Die hohe Beanstandungsquote zeigt, dass ein Großteil der einheimischen Hersteller die Anforderung nach 11 Jahren Rechtsgültigkeit noch immer nicht umgesetzt hat.“ Aufgrund dieses Ergebnisses werden die ExpertInnen des LALLF die Thematik weiterhin intensiv kontrollieren und untersuchen.

Quelle: www.lallf.de.

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