![Schinken wird mit Messer abgeschnitten](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=333x1024:format=jpg/path/se115b4a834c3fe8b/image/i2dfc509fa56395e5/version/1661230611/schinken-wird-mit-messer-abgeschnitten.jpg)
Schinken und Rohwürste dürfen nicht mit dem Hinweis „glutenfrei“ beworben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Beschluss erneut bestätigt. Der
Hinweis sei irreführend, wenn Verbraucher:innen dadurch einen besonderen Vorzug des Lebensmittels vermuten, alle vergleichbaren Lebensmittel aber ebenfalls glutenfrei sind.
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