LGL-Untersuchungsergebnisse zeigen: Auf Kennzeichnung von glutenfrei-ausgelobten Produkten ist Verlass

Karottenkuchen und Karotten auf der Wiese

Menschen, die unter einer Zöliakie leiden, müssen auf den Verzehr glutenhaltiger Lebensmittel verzichten. Anlässlich des Welt-Zöliakie-Tages am 18. Mai weist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf alternative Produkte hin. Bei den vom LGL durchgeführten Untersuchungen zeigt sich zudem ein positives Bild: Im Jahr 2022 musste nur eines von über hundert untersuchten Lebensmitteln mit der Auslobung „glutenfrei“ beanstandet werden.

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