Mit dem vierten Quartal dieses Jahres startet erstmals eine Meldepflicht für den Lebensmitteleinzelhandel über weggeworfene Lebensmittel im Betrieb. In Österreich wird von 900 Unternehmen
ausgegangen, die von der neuen Regelung betroffen sind. Sowohl die Menge an Lebensmitteln, die kostenlos an soziale Einrichtungen weitergegeben wird, wie auch jene, die als Abfall entsorgt wird,
soll gemeldet und dann vierteljährlich in einem Bericht der Öffentlichkeit präsentiert werden. Kleinmärkte und Lebensmittelproduzent:innen, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie
etwa Landwirt:innen, sind von der Regelung nicht erfasst. Die vierteljährlichen Meldungen erfolgen nun erstmals für das letzte Kalenderquartal 2023 und müssen bis zum 10. Februar 2024
einlangen.
Mehr auf www.land-oberoesterreich.gv.at
Kommentar schreiben