Gericht verbietet Werbung „für strafferes Hautbild“ auf Trinkampullen

Junges Gesicht

„Für weniger sichtbare Falten“ und „unterstützen ein strafferes Hautbild“: Mit diesen und weiteren Versprechen („Beauty-Claims“) bewarb der Anbieter eines Nahrungsergänzungsmittels sein Produkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und zog nach einer Verbraucherbeschwerde gegen die Aussagen vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hat dem Verband in seinem aktuellen Urteil recht gegeben und die Werbung verboten. 

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0