Der Verein der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich veranstaltet für den Verband der Österreichischen Lebensmittelkontrolle und des Konsumentenschutzes eine Fachtagung.
Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Themengebiete "Neue Herausforderungen für die Lebensmittelaufsicht", "Lebensmittelkrisen und die Information der Öffentlichkeit", "Die Novelle der
EU-Kontrollverordnung 882/2004", sowie eine Fachexkursion zur Firma Hofer KG in Sattledt, bzw. zur Firma Resch und Frisch in Wels.
Begleitet wird die Veranstaltung von einer Fachausstellung.
Lebensmittelkontrolleure, Sachbearbeiter im Lebensmittelrecht, Mitarbeiter von Untersuchungsanstalten und Lebensmittelunternehmen, interessierte Konsumenten.
Die Tagungsgebühr beträgt 89.- Euro und beinhaltet die Verpflegung (ohne Getränke) für beide Tage laut Programm, Pausensnacks und Kaffee.
Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn die Tagungsgebühr auf unser Konto überwiesen wurde.
Bankverbindung: Raiffeisenbank Pregarten, IBAN: AT28 3446 0000 0541 5302, BIC: RZOOAT2L460
Die schriftliche Zahlungsbestätigung erhalten Sie bei der Registrierung, am 27. April 2016.
Anmeldeschluss ist Montag, der 18. April 2016
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich.
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten vor Ort beschränkt, um frühzeitige Anmeldung wird daher gebeten.
ab 8:00 Uhr Registrierung und
Empfang im Foyer des Schloss Mondsee
Begrüßungskaffee im Gewölbe und Besuch der Fachausstellung.
9:15 Uhr Eröffnung der Tagung und der Fachausstellung durch den Veranstalter
(Ing. Gerhard Wimmesberger, Obmann des Vereins der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich)
9:25 Uhr Begrüßung der Tagungsteilnehmer
(Andreas Müller, Präsident des Verbandes der Österreichischen Lebensmittelkontrolle und des Konsumentenschutzes)
9:35Uhr e-Commerce – eine neue Herausforderung für die Sicherung der Lebensmittelsicherheit
(Gerhard Citroni, AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Österreichische Kompetenzstelle für Internethandel)
10:20 Uhr Pause
11:00 Uhr G@ZIELT - Strategien zur Kontrolle des Internethandels
(Dr. Peter Kranz, Deutsches Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL)
11:45 Uhr Food Fraud – Herausforderung für Lebensmittelwirtschaft und Überwachung
(Prof. Dr. Ulrich Nöhle, Krisenmanagement, Wirtschafts- & Behördenmediation Food & Feed)
12:30 Uhr Mittagessen
13:50 Uhr Appetit auf Zukunft - eine politsche Sicht auf KonsumentInnenschutz und Lebensmittelsicherheit
(Landtagsabgeordnete Ulrike Schwarz, Stellvertretende Landessprecherin Die Grünen OÖ)
14:15 Uhr Listerien im Quargel - Ein Fallbeispiel aus 2010
(Univ.
Prof. Dr. med. vet. Martin Wagner, Leiter des Instituts für Milchhygiene, Milchtechnologie und
Lebensmittelwissenschaft, Veterinärmedizinische Universität Wien)
15:00 Uhr Information der Öffentlichkeit – Bestimmungen im LMSVG
(Dr. Ulrich Herzog, Bundesministerium für Gesundheit, Bereichsleiter für Verbraucherinnengesundheit und Veterinärwesen)
15:45 Uhr Pause
16:15 Uhr Risikobewertung und Risikokommunikation in Krisenfällen
(DI Johann Steinwider, AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung, Abteilungsleiter Risikobewertung)
17:00 Uhr EHEC-Ausbruch in Deutschland im Jahr 2011: Lessons learned
(Dr. Heidi Wichmann-Schauer, Deutsches Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, Fachgruppenleitung Mikrobielle Toxine)
17:45 Uhr Ende erster Tag
18:45 Uhr Treffen zum Aperitif
19:15 Uhr Erleben Sie die Geschichte und die Geheimnisse des Mondseelandes
Führung durch das Klostermuseum/Pfahlbaumuseum
Es gibt spannende Geschichten die Zusammenhänge zum Buch „Im Namen der Rose“ erklären und warum man glaubt, dass der „Ötzi“ auch in Mondsee Station gemacht hat.
20:00 Uhr Gemeinsames Abendessen
21:00 Uhr Gemütlicher Abend mit der Cover-Band DRY
ab 8:00 Uhr Guten Morgen Kaffee und Besuch der
Fachausstellung
8:30 Uhr Aktueller Stand und Inhalte der Neufassung der Verordnung (EU) über die amtliche Kontrolle
(Dr. Peter Kranner, Bundesministerium für Gesundheit, Leiter Stabstelle)
9:10 Uhr Standpunkt des Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. zur Novelle
(Anja Tittes, Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V., Bundesvorsitzende)
9:50 Uhr Pause
10:30 Uhr Lebensmittelindustrie im Visier der amtlichen Kontrolle
(Mag. Katharina Koßdorff, Fachverband der Lebensmittelindustrie, Geschäftsführerin)
11:10 Uhr Die neue Kontrollverordnung - Möglichkeiten oder Hemmnisse für die Kontrollbehörde
(Andreas Müller, Präsident des Verbandes der Österreichischen Lebensmittelkontrolle und des Konsumentenschutzes)
11:50 Uhr Podiumsdiskussion mit den Referenten zum Schwerpunktthema 882
12:30 Uhr Mittagessen
13:00 Uhr Ende der Fachausstellung
13:45 Uhr Fachexkursion zur Firma Hofer KG, Standort Sattledt mit Führung im Unternehmen
(Andreas Lidauer, Leiter
Qualitätsmanagement Zentraleinkauf, Hofer KG)
- Zentrales Qualitätsmanagement im Zentraleinkauf
- Besichtigung des Verteilerzentrums für Oberösterreich und Salzburg
- Die Hofer Schokoladenfabrik
Für Teilnehmen, die sich nach dem 14. März 2016 anmelden ist eine Fachexkursion zur Firma Resch und Frisch in Wels mit Führung durch die Produktion vorgesehen.
(Für die Fahrt zu den Exkursionen stehen Busse bereit.)
18:00 Uhr Offizielles Ende der Tagung in
Sattledt
Rückreise nach Mondsee
Charakteristik und Unterschied von e-Commerce zu konventionellem Handel führen zu einer geringeren Lebensmittelsicherheit bezogen auf die Kontrollhäufigkeit von Webshops.
Verschärft wird die Situation durch die Natur typischer Internetprodukte, wie zum Beispiel den sogenannten „Borderlineprodukten“. Produkten im Graubereich zwischen Lebensmittel und Arzneimittel. Dies stellt große Herausforderungen an Gesetzgeber und Lebensmittelaufsicht.
Über Gerhard Citroni:
2002 von Gründung der AGES bis 2006 tätig in der Lebensmittelanalytik, Schwerpunkt Chromatographie von Fetten und Ölen
Seit 2006 Aufbau und Führung einer Kompetenzstelle für Internethandel von Lebensmitteln und Arzneimitteln in Salzburg
Seit 2011 Mitglied der EU FLEP Arbeitsgruppe für e-Commerce von Lebensmitteln
Seit 2014 Trainer für das BTSF Programm „New Investigation Techniques along the Food Chain"
Verbraucher in Deutschland kaufen zunehmend Lebensmittel und Kosmetik im Internet. Die Zahl der Online-Käufe von Bedarfsgegenständen wie Küchenartikel, Spielzeug und Kleidung sowie verschiedenen Tabakprodukten steigt schnell und stetig an. Auch Futtermittel für Heim- und Nutztiere werden zunehmend über das Internet gekauft.
Die deutschen Überwachungsbehörden stellen sich diesem Trend. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beherbergt seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT. Unter „Erzeugnissen des LFGB“ sind Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu verstehen. Bei den durchgeführten Recherchen in den genannten Erzeugniskategorien liegt der Fokus der Zentralstelle auf der Fahndung nach risikobehafteten Angeboten, die die Verbraucher evtl. gesundheitlich schädigen oder täuschen können sowie nicht registrierten Unternehmen.
Die im Auftrag der Bundesländer geführte Zentralstelle bietet den Vorteil, dem Internethandel, der an keiner Grenze halt macht, besser gegenübertreten zu können. Doppelte Recherchearbeit wird vermieden, Ressourcen werden geschont und Arbeitsabläufe können zentral effizienter gestaltet werden. Das BVL und die Behörden der Länder möchten einen Marktplatz im Internet schaffen, auf dem die Produktsicherheit ähnlich hoch ist wie im Supermarkt oder beim Bäcker an der Ecke.
Über Dr. Peter Kranz:
Dr. Peter Kranz: Referent im deutschen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Seit 2013 Tätigkeit in der im BVL angesiedelten gemeinsamen Projektzentralstelle der
Länder „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabak“ (G@ZIELT).
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gehörende Bundesoberbehörde mit
Hauptsitz in Braunschweig. Sie unterhält eine Dienststelle in Berlin. Das BVL ist zuständig für verschiedene Zulassungs- und Managementaufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Es verfolgt
das Ziel, im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes die Koordination zwischen Bund und Bundesländern zu verbessern, die Kommunikation von Risiken transparenter zu gestalten und Risiken
zu managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen.
Betrug – und auch Lebensmittelbetrug – ist so alt wie die Menschheit und nichts neues. Globale Warenströme, just in time Belieferung mit eingeschränkten Reaktionsmöglichkeiten und immer größere Einkaufs- und Produktionsvolumina im 10.000 t – Maßstab lassen auch kleinste „Abweichungen“ von vorgegebenen Spezifikationen betriebswirtschaftlich „relevant“ werden. Mehr denn je sind exzellente Warenkunde, eine sich auf möglichen Betrug ausgerichtete Wareneingangsanalytik aber insbesondere qualifizierte Lieferantenaudits am Warenursprungsort nötig, um möglicherweise betrügerisches Verhalten entlang der supply chain aufzudecken und Insbesondere präventiv zu vermeiden.
Über Prof. Dr. Ulrich Nöhle:
- Staatl. Gepr.Lebensmittelchemiker, promoviert in Biochemie
- 25 Jahre tätig in der Lebensmittelindustrie
- Seit 9 Jahren Interim- und Krisenmanager für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie
- Honorarprofessur TU Braunschweig für Industrielles Qualitätsmanagement
- Wiss. Beiratsmandate Lebensmittel- und Futtermittelindustrie
- 400 Vorträge und Publikationen
- mehr unter www.noehle.de
Über Landtagsabgeordnete Ulrike Schwarz:
Geboren 1958 in Linz, lebte sie die ersten sechs Jahre in Aschach/Donau, dann übersiedelten sie ins Mühlviertel, wo sie in Berg bei Rohrbach tiefe Wurzeln geschlagen hat. Sie hat zwei
Kinder.
Nach sieben Jahren Gymnasium, machte sie eine einjährige Handelsschule und absolvierte dann die Lohn- und Bilanzbuchhalterprüfung; einen psychosozialen Grundkurs der pro mente OÖ und die OÖ
Journalistenakademie.
Seit 1991 ist sie Fraktionsobfrau der Grünen in der Gemeinde Berg.
Seit 2003 ist sie Abgeordnete im OÖ Landtag. Von 2009 bis 2012 war sie stv. Klubobfrau und seit 2012 ist sie stv. Landessprecherin.
Die Listeriose des Menschen ist eine klinisch meist schwerwiegende Krankheit, welche durch Infektionen mit dem Gram-positiven Bakterium Listeria monocytogenes ausgelöst wird. Die Exposition folgt in >90% aller Fälle durch kontaminierte Lebensmittel. Die Listeriose gehört zu den lebensmittelassoziierten Zoonosen, deren Inzidenz in vielen EU-28 Mitgliedsländer signifikant im Steigen begriffen ist. Geändert hat sich das klinische Bild: der Anstieg wird mittlerweile fast ausschließlich bei älteren Menschen (Vor allem in der Gruppe der >80 Jährigen) beobachtet, die dabei meistens eine Sepsis entwickeln (Takkinen, eCDC, pers. Komm.). Die gegenwärtig gültige rechtliche Regelung einer auf einer Risikobewertung basierenden abgestuften quantitativen Beurteilung (in Kraft seit 2006) konnte offensichtlich keinen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion der Listerioseinzidenz beitragen. Ausbrüche an Listeriose wurden in den letzten Jahren insbesondere in hygienisch an sich weit entwickelten Lebensmittelproduktionssystemen in den USA, aber auch in Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark und Deutschland verzeichnet. Auffallend ist, dass auch bis dato wenig beachtete Quellen wie Salate, Früchte und Speiseeis als übertragende Lebensmittel ermittelt wurden. Eine lückenlose Aufarbeitung aller Ausbrüche wäre ein wichtiger Informationsgeber, um die präventiven Anstrengungen der Lebensmittelindustrie zielgerichteter zu gestalten.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2009 beschrieb die AGES einen Cluster an Fällen humaner Listeriose, die vorwiegend bei älteren männlichen Konsumenten auftraten. Epidemiologische Untersuchungen ergaben, dass kontaminierter Quargel der Auslöser dieser Listerioseepidemie war. Untersuchungen am Institut für Milchhygiene an vom Handel zurückgerufenen Quargelchargen zeigten, dass das Produkt in teilweise enormer Höhe mit den beiden Ausbruchsklonen belastet war. Molekularbiologische Typisierungen an mehr als 400 Klonen aus dem Endprodukt belegten, dass am Ende der Epidemie sich ein genetisch einheitlicher Typ durchgesetzt hatte, der anfangs nachgewiesene Ausbruchsklon aber immer noch nachweisbar war. Prozessumfeldstudien legen nahe, dass eine Umbauphase 3 Monate vor dem Auftreten der ersten klinischen Fälle das Grundproblem verschärft haben dürfte. Nachdem die beiden Ausbruchsklone sequenziert wurden, konnte festgestellt werden, dass diese alle bei Listeria monocytogenes bekannten Virulenzeigenschaften besitzen. Es wurden aber auch neue Virulenzmarker wie Internaline beschrieben. Ein mit der Universität von Athen entwickeltes Wachstumsmodell wurde benutzt, um das Eigenkontrollsystem zu bewerten. Das Modell ergab, dass die Probenahme direkt nach Produktionsabschluß insoferne problematisch war, da die theoretische Belastung des verpackten Produktes zu diesem Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit um das Detektionslimit der Nachweismethode lag. Nachuntersuchungen, die auf positive Detektionen folgten, erbrachten somit in der Regel ein negatives Ergebnis. In Summe handelt es sich bei diesem Ausbruch von Humanlisteriose um einen der best-aufgearbeiteten Fälle in der Literatur. Expositionsstudien zeigten die enorme Menge an kontaminiertem Produkt, die in den Handel gelangt sein mussten. Insoferne ist es bei aller Tragik bemerkenswert, dass schlussendlich nur 34 Fälle verzeichnet werden mussten.
Über Univ. Prof. Dr. med. vet. Martin Wagner:
Prof Wagner ist Leiter des Instituts für Milchhygiene, Milchtechnologie und Lebensmittelwissenschaft, Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Mehr als 160 Publikationen in peer-reviewten Journals zum Thema mikrobielle Lebensmittelsicherheit, Verfasser von 15 Büchern und Buchkapiteln, Leiter des Christian-Doppler Labors für molekulare Lebensmittelsicherheit (2006-2013), Koordinator der COMET Kompetenzprojekte „Präventive Veterinärmedizin“ und „Weiterentwicklung der Milchwirtschaft in Österreich“ (2014-2017); Vorsitzender und Mitglied mehrerer Beratungsgremien zum Thema Lebensmittelsicherheit auf nationaler (Codex Alimentarius) und internationaler Ebene (EFSA, IRMM, deutsches Zoonosennetzwerk).
Die im Zuge des „Quargel-Skandals“ des Jahres 2010 geführten Diskussionen über die Veröffentlichung allfälliger Erkenntnisse hat gezeigt, dass die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung
einer aktiven Informationstätigkeit des Bundesministers erweitert werden mussten, um im Falle von epidemiologischen Erhebungsergebnissen, bei denen keine lebensmittelrechtliche Beurteilung
vorliegt, angemessen rasch reagieren zu können. Um diesem Umstand gerecht zu werden, wurde ein neuer Absatz 3 in den § 43 des LMSVG eingefügt. Diese Erweiterung der Informationsverpflichtung
wurde durch eine Entschließung des Nationalrates vom 24. Februar 2010 (82/E XXIV.GP) unterstützt.
Diese Anpassung bedeutet, dass die verpflichtende Öffentlichkeitsinformation durch die Bundesministerin zu veranlassen ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Waren gesundheitsschädlich
sind und dadurch eine größere Bevölkerungsgruppe gefährdet ist. Diese Tatsache ist entweder durch ein lebensmittelrechtliches Gutachten oder durch eine epidemiologische Abklärung zu
begründen.
Die Frage, wann Gemeingefährdung vorliegt, ist nicht durch eine generelle Formel zu definieren. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die im Rahmen des Risikomanagements vom
Bundesministerium für Gesundheit zu treffen ist. Unstrittig ist jedenfalls, dass Gemeingefährdung dann vorliegt, wenn das Produkt im Einzelhandel überregional angeboten wird und das
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) noch nicht erreicht wurde. Wurde das MHD bereits überschritten so ist abzuwägen, ob davon auszugehen ist, dass das Produkt gefroren gelagert wird. Ein Sonderfall
liegt vor, wenn der Hersteller im Ausland angesiedelt ist und somit der gesamte Vertriebsweg nicht bekannt ist bzw. in angemessener Zeit nicht erhoben werden kann.
Ist der Unternehmer in der Lage, die Gemeingefährdung nachweislich auszuschließen – dh: kann der Unternehmer nachweisen, dass die betroffenen Produktchargen den Endverbraucher noch nicht erreicht
haben – so entfällt diese Voraussetzung und eine Öffentlichkeitsinformation wäre nicht gerechtfertigt. Es zeigte sich immer wieder, dass im Falle einer Beanstandung eine vorsorgliche, offene und
transparente Zusammenarbeit zwischen Behörde und Unternehmer vor allem im Interesse des Lebensmittelunternehmens liegt.
Über Dr. Ulrich Herzog:
Dr. Ulrich Herzog 1971 in Graz geboren, studierte Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Das Diplomstudium schloss er 2001 ab. Im Anschluss an seine Tätigkeit als
Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Universität arbeitet er ab 1999 im Büro des Studiendekans. Mitte 2001 wurde er Referent für Veterinärfragen in der Marktabteilung der
Landwirtschaftskammer Österreichs. Im März 2003 wechselte er in das Kabinett der damaligen Gesundheitsministerin. Mitarbeiter des Kabinetts blieb er bis Ende 2008. Ab Juni 2004 wurde er zum
Leiter des Bereiches Verbrauchergesundheit und Veterinärwesen im Gesundheitsministerium bestellt. Dieser Bereich umfasst die Themen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie
Fragen der Gentechnik. Diese Funktion übt er bis heute aus.
Er ist seit 2003 Vorsitzender des Beirates „österreichischer Tiergesundheitsdienst“ und stellvertretender Vorsitzender der Codexkommission zur Herausgabe des österreichischen Lebensmittelbuches
seit 2004 und seit 2011 stv. Vorsitzender der Ernährungskommission im Bundesministerium für Gesundheit.
Seit 2005 ist er als Leiter der Veterinärverwaltung Mitglied CVO Ratsarbeitsgruppen der EU sowie der österreichische Delegierte zur Welttiergesundheitsorganisation OIE. Seit 2006 ist er Mitglied
des Executivorgans der Europäischen Maul- und Klauenseuche Kommission bei der FAO und war zwischen 2008 und 2014 der Präsident dieser Kommission.
Er war Aufsichtsrat der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zwischen 2003 und 2010. Seit 2008 ist er Aufsichtsrat in der Spanischen Hofreitschule.
Im Jahre 2011 schloss Dr. Ulrich Herzog das Doktoratsstudium aus Veterinärmedizin ab.
Privat ist Dr. Herzog verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren.
Die Grundsätze von Risikobewertung und Risikokommunikation sind Transparenz, Objektivität und Unabhängigkeit. In Krisenfällen muss dies mit Schnelligkeit ergänzt werden. Risikokommunikation ist konfrontiert mit der unterschiedlichen Risikowahrnehmung zwischen Experten und Bevölkerung sowie mit der Schwierigkeit, komplexe Sachverhalte leicht verständlich darzustellen. Voraussetzung einer Kommunikation mit der Öffentlichkeit sind Informationen bzw. Berichte über Kontrollen, Untersuchungsergebnisse, Risikobewertungen und die entsprechenden Maßnahmen der Behörden.
Die AGES führt im Auftrag des BMG Risikobewertungen durch. Basis sind Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelkontrolle, Verzehrsdaten der Universität Wien sowie gesundheitliche Richtwerte (z.B. ADI – Acceptable Daily Intake). Die Ergebnisse werden auf der Website der AGES veröffentlicht und sind in Nicht-Krisen-Zeiten eine vertrauensbildende Maßnahme.
Bei Lebensmittel-Krisen sorgen bereits vorliegende Informationen und Berichte für eine rasche Risikokommunikation. Weiters können bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse statistisch ausgewertet und wissenschaftliche Informationen unverzüglich für die Kommunikation zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist derzeit, dass die Proben in der AGES untersucht werden. Im Vortrag werden Erfahrungen mit Lebensmittelsicherheitskrisen am Beispiel HCB und Situationen mit Potential zu einer Krise präsentiert.
Über DI Johann Steinwider:
Di Johann Steinwider ist Abteilungsleiter Risikobewertung. Die Abteilung Risikobewertung erstellt gesundheitliche Risikobewertungen entlang der Lebensmittelkette. Schwerpunkte sind Rückstände und
Kontaminanten, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und neuartige Lebensmittel.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ist ein Unternehmen der Republik Österreich. Eigentümer sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Die AGES besteht seit 1. Juni 2002. Die AGES unterstützt das Management der Bundesministerien und der ihr zugeordneten
Bundesämter in Fragen der Öffentlichen Gesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und des VerbraucherInnenschutzes entlang der Nahrungskette
fachlich und unabhängig mit wissenschaftlichen Expertisen (Aufgaben gemäß § 8 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG).
Von Mai bis Juli 2011 kam es in Deutschland zu einem gehäuften Auftreten von Erkrankungsfällen mit dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) und blutigen Durchfällen im Zusammenhang mit einer Infektion durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) des Serotyps O104:H4. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurden dem Ausbruch fast 4000 Erkrankungsfälle zugeordnet; 53 Personen verstarben in Folge der EHEC-Infektion. Damit handelte es sich um den bisher größten Krankheitsausbruch durch EHEC-Infektionen in Deutschland und bezogen auf die Anzahl der HUS-Fälle um den größten, weltweit beschriebenen derartigen Ausbruch. Auch wenn der mikrobiologische Beweis fehlt, werden aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen, welche in einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb und von Privatpersonen zur Sprossenproduktion verwendet wurden, als Ursache des EHEC-Ausbruchs angesehen. Wo und wie die Samen mit dem Ausbruchserreger in Kontakt kamen, ließ sich allerdings nicht ermitteln.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) leistete bei der Aufklärung des Ausbruchsgeschehens sowie bei der Information anderer Behörden, der Medien und der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag. Es hatte die fachliche Federführung bei den notwendigen Risikobewertungen, der wissenschaftlichen Unterstützung von Bundes- und Landesbehörden bei Aufklärung und Entscheidung über staatliche Maßnahmen, dem wissenschaftlichen Informationsaustausch auf europäischer Ebene und bei der Risikokommunikation.
Die Verzehrsempfehlungen des BfR verursachten bei Gemüseerzeugern und Sprossenherstellern wirtschaftliche Verluste, welche Anlass für Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland und das BfR waren.
Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ist ein Unternehmen der Republik Österreich. Eigentümer sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Die AGES besteht seit 1. Juni 2002. Die AGES unterstützt das Management der Bundesministerien und der ihr zugeordneten
Bundesämter in Fragen der Öffentlichen Gesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und des VerbraucherInnenschutzes entlang der Nahrungskette
fachlich und unabhängig mit wissenschaftlichen Expertisen (Aufgaben gemäß § 8 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG).
Über Dr. Heidi Wichmann-Schauer:
Ausbildung:
1979 – 1980: Landwirtschaftslehre auf einem Milchviehbetrieb im Landkreis Seevetal
1980 – 1986: Studium der Veterinärmedizin an der FU Berlin
1987 – 1990: Promotion am Institut für Veterinärpathologie der FU Berlin und Assistentin in einer Berliner Kleintierpraxis
2001: Fachtierärztin für Lebensmittelhygiene
Berufstätigkeit:
1994 – 1997: Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Lebensmittelhygiene der FU Berlin, u. a. Untersuchung von eingesandten Proben und Mitarbeit in der Lehre
1997 – 2002: Wissenschaftliche Angestellte im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), insbesondere Bearbeitung von mikrobiologischen Fragestellungen sowie Forschungsvorhaben zum „Vorkommen von Salmonellen in deutschem Nutzgeflügel und Geflügelfleisch“ und zur „Antibiotikaresistenz von Enterokokken tierischen Ursprungs“
2002 – 2006: Prüfleiterin im Fachbereich Mikrobiologie der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände im Berliner Landeslabor (früher ILAT, heute LLBB)
2006 – 2014: Leitung der Fachgruppe „Prävention und Aufklärung lebensmittelbedingter Ausbrüche“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Seit April 2014: Leitung der Fachgruppe „Mikrobielle Toxine“ des BfR
In einem Streifzug durch die Inhalte des Vorschlages der Europäischen Kommission werden die geplanten Veränderungen dargestellt und die österreichische Position erläutert. Über den aktuellen Stand der Verhandlungen auf EU-Ebene wird berichtet.
Über Dr. Peter Kranner:
Dr. Peter Kranner ist Leiter der Stabstelle: Koordination Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan (MIK) und Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GesmbH (AGES) in der Sektion II des Bundesministeriums für Gesundheit
Über Anja Tittes:
Anja Tittes ist Bundesvorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.
Der BVLK wurde als berufsständische Organisation 1978 gegründet. Unter seinem Dach werden die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von 2200 deutschen
Lebensmittelkontrolleurinnen- und Kontrolleuren, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz der amtlichen Lebensmittelüberwachung ihren Dienst verrichten, vertreten. Neben der Weiter- und
Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen und dem Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Wissenschaft und Wirtschaft, liegt ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt in der Förderung und dem Ausbau der
Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Organen, um eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu erreichen.
Über Mag. Katharina Koßdorff:
Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie, ist Juristin und hat im Laufe ihrer bisherigen Karriere umfangreiche Erfahrung im Lebensmittelrecht gesammelt.
Sie ist Autorin einschlägiger Publikationen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts und übt eine umfassende Vortragstätigkeit aus.
Beim derzeitigen Entwicklungsstand der VO (EG) 882/2004 neu, drängt sich die Frage auf, ob nicht die derzeitig gültige Verordnung mit wenigen Adaptierungen die bessere Variante wäre. Finanzierung, Transparenz, Einsatz der Behörden usw. sind offene Punkte und werden kontrovers diskutiert. Wird durch die Konsenspolitik der EU die Kontrollbehörde in den einzelnen Mitgliedsstaaten sich selbst überlassen?
Über Andreas Müller:
Andreas Müller ist Leiter der Gruppe Lebensmittelsicherheit im Land Wien.
Er ist über 35 Jahre in der Lebensmittelbranche tätig und ist seid 30 Jahren in der Lebensmittelinspektion. Er ist Mitglied des Plenums der Kodex Kommission und zahlreicher KodexUnterkommissionen.
Egon Kulms, Ing.
Handel und Vertrieb
Inh. Jürgen Pieles e.K.
Bahnhofstraße 15
D-37632 Eschershausen
Tel.: +49 (0) 55 34 / 9 40 14
Fax: +49 (0) 55 34 / 9 40 15
E-Mail: info@kulms.com
Internet: www.kulms.com
Ludwig Wassertechnik GmbH
Obervisnitz 17
A-4224 Wartberg ob der Aist
Ansprechpartner:
Rainer Hörandner
Tel.: +43 (0) 7236 63 787
Fax: +43 (0) 7236 63 787 10
Dr. Becher GmbH
Vor den Specken 3
D-30926 Seelze
Postfach 100146
D-30917 Seelze
Telefon: +49 (0)5137/ 9901-0
Telefax: +49 (0)5137/ 9901-66
Testo Ges.m.b.H.
Geblergasse 94
A-1170 Wien
Telefon: +43 (0)1 / 486 26 11-0
Telefax: +43 (0)1 / 486 26 11-20
Quant Qualitätssicherung GmbH
Gerloser Weg 70
D-36039 Fulda
Telefon: +49 (0)661/ 25181 050
Telefax: +49 (0)661/ 25181 150
BU-HO-PLAST Michael Buserath GmbH
Alsfelder Straße 4
D - 34590 Wabern / Hebel
Telefon: +49 / (0)5681 / 2449
Telefax: +49 / (0)5681 / 5351
SANOMAT Vaihinger GmbH
Horstweg 29
D- 65520 Bad Camberg-Erbach
Telefon: +49 (0)6434/9405-0
Telefax: +49 (0)6434/9405-99
KUHN-Ladetechnik GmbH
Peter-Anich-Straße 1
A-4840 Vöcklabruck
Ansprechpartner:
Helmut Baumgärtler
Tel: +43 (0)7672-72532-0
Fax: +43 (0)7672-72532-290
Mobil: +43 664 8151020
W. Kohlhammer GmbH
Heßbrühlstraße 69
D-70565 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 7863-0
Fax: +49 (0)711 7863-8204
Renosan Chemie & Technik GmbH
Maria-Eich-Straße 5
D - 81243 München
Tel: (+49) 0800 – 7366720 - kostenfrei
Tel: (+49) 0800 – 7366726 - kostenfrei
Staufer Textilpflege GmbH
Im Südpark 189
A-4030 Linz
Tel: +43 (0732) 321663
Fax: +43 (0732) 321663-16
Clean24 Gerhard Köhler
Sommerstrasse 10
D-83135 Schechen
Tel: +49 (0 80 31) 23 63 91
Fax +49 (0 80 31) 23 63 92
Mobil +49 (01 72) 83 44 68 3
Detlef Coldewey GmbH
IT-, Software- & Kommunikationssysteme
Burgstraße 6
D-26655 Westerstede
Tel.: +49 (0) 4488/ 8384-8570
Fax: +49 (0) 4488/ 8384-9980
maxINtime GmbH
Jakob-Hasslacher-Straße 4
D-56070 Koblenz
Tel: +49 (0) 261 921 640
Fax: +49 (0) 261 921 641 0
Institut für Lebensmittelsicherheit
Dr. Thomas Reisinger
Diesseits 82
A-4973 Sankt Martin im Innkreis
Tel: +43 (0)676 5459064
Fax: +43 (0)7752 / 21885
Hebesberger Mess- und Regelgeräte
Hebesberger Hubert
Grundstrasse 2
A-4501 Neuhofen
Tel: +43 (0) 7227 / 6471
Fax: +43 (0) 7227 / 4157
Schloss Mondsee
Schlosshof 1a
5310 Mondsee
Tel.: +43 6232 5001