UVS-OÖ: Revisionsverweigerung Bäckerei

Bild: Mayrwöger
Bild: Mayrwöger

Ein Bäcker wartet nicht mehr das Ende einer Revision ab, sondern bricht diese einseitig ab. Das Kontrollorgan muss daraufhin den Betrieb verlassen.

 

Der Bäcker wird wegen Revisionsverweigerung verurteilt, weil er ".....

nicht geduldet und das Aufsichtsorgan nicht bestmöglich unterstützt, da Sie diesem verweigert haben in den hinteren Betriebsbereich zu gehen, um die Schädlingskontrolle durchzuführen, sowie auch weitere Kontrollen verweigert haben, indem Sie ihn des Betriebes verwiesen und diesen zugesperrt haben.

 

Sie haben dadurch verhindert, dass entsprechende Gebäude bzw. Gebäudeteile betreten werden, um weitere Kontrollen (Vorrichtungen zum Reinigen von Anlagen und Anlagenteile, Lagerung der Lebensmittelabfälle, Umgang mit speziellen Lebensmitteln, optische Kontrolle aller Produkte, Lagerung, Beschaffenheit und Manipulation von Abdeckungen, Verpackungsmaterialien und Umhüllungen, Sicherheitsmaßnahmen nach HACCP, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Eigenkontrollaufzeichnungen, Zustand und Lagerung von Reinigungsutensilien, Personaltoiletten) durchführen zu können. Weiters haben Sie auf Fachfragen nicht geantwortet und daher erforderliche Auskünfte nicht erteilt.

 

Lesen Sie die vollständige Entscheidung des UVS vom 19.9.2008. (mayw)

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