NRW stärkt die Stellung von Verbraucherinnen und Verbrauchern

Uta Herbert  / pixelio.de
Uta Herbert / pixelio.de

Land und Kommunen veröffentlichen bestimmte Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen auf landesweiter Internet-Seite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de.

So werden künftig auf dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de Datensätze veröffentlicht, wenn entsprechende Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.

Zur Info auf bundespresseportal.de.

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