UVS OÖ: Vorsicht bei Probennahme bei Hersteller

Foto: Mayrwöger
Foto: Mayrwöger

Besondere Vorsicht ist bei der Entnahme von Proben direkt aus der Produktionslinie und bei unkommissionierter Ware gegeben.

 

Der UVS OÖ hat nämlich in einem Erkenntnis erwogen, dass man bei Waren, die sich in der Produktion befinden nicht automatisch davon ausgehen kann, dass sich diese in Verkehr befinden. Denn theoretisch wäre es auch möglich, dass diese Waren wieder vernichtet oder verschenkt werden. Maßgeblich dafür ist der Art. 3 Z. 8 LMVO 178/2002 (EU), der besagt, dass die bloße Herstellung noch kein Inverkehrbringen verkörpert. Vielmehr kommt es danach entscheiden darauf an, dass das Lebensmittel für Verkaufszwecke bereitgehalten wird.

Was bedeutet dies? Bei der Probennahme ist darauf zu achten, dass es sich um bereits kommissionierte Ware handelt, oder der Kunde, für den die Ware produziert wird, muss am Probenbegleitschreiben angeführt werden. (mayw)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0