Liste der zulässigen Aromastoffe

Am 1.10.2012 wurde von der Europäischen Kommission eine Verordnung erlassen mit der erstmals eine Liste aller in Lebensmitteln zulässigen Aromastoffe festgelegt wird, sie gilt ab 22. April 2013.

Die Aromastoffliste bringt eine deutliche Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Sicherheit von mehr als 2800 Substanzen wurde bewertet. Rund 2100 Stoffe wurden in die Liste aufgenommen. Nur noch Aromastoffe, die in der Liste als zulässig angeführt sind, dürfen von den Lebensmittelherstellern verwendet werden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ist die Verwendung von Aromastoffen, die nicht in der Liste verzeichnet sind, verboten.

Die Anwendungsbestimmungen zu den zugelassenen Aromastoffen können auch in einer Online-Datenbank abgefragt werden:

Hier gehts zur Food System Application. Dort können neben den Aromastoffen auch die zugelassenen Zusatzstoffe und Lebensmittelkontaktmaterialien abgefragt werden.

Quelle: www.bmgf.gv.at

 

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