Aflatoxine in aller Munde: Große Variation bei den Grenzwerten

Die Höchstwerte für Aflatoxine sind in der „VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ sind EU-weit festgelegt. Sie sind für andere Lebensmittel teils hundertfach höher als für Milch, etwa für Pistazien und andere Nüsse, obwohl Kinder solches „Knabberzeugs“ mit großem Appetit verzehren. Auch für Trockenobst gelten deutlich höhere Grenzwerte.

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