VGH München besiegelt vorläufiges «Aus» für «Hygienepranger»

w.r.wagner  / pixelio.de
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Bayerns Landeshauptstadt München darf bei amtlichen Kontrollen festgestellte Hygienemängel vorerst nicht mehr im Internet veröffentlichen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit mehreren Eilbeschlüssen vom 18.03.2013 entschieden (Az.: 9 CE 12.2755 und andere, unanfechtbar). Er hält die entsprechenden Veröffentlichungen zugrunde liegende Vorschrift aus dem deutschen Lebensmittelrecht sowohl im Hinblick auf Europarecht als auch auf deutsches Verfassungsrecht für bedenklich.

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