Lebensmittelrecht: Höhere Strafen beschlossen

Lupo  / pixelio.de
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Der Ministerrat hat am 4.6.2013 die Geldstrafen für falsche Kennzeichnung von Lebensmitteln erhöht. Zudem soll ein neuer gerichtlicher Tatbestand dafür sorgen, dass Fleisch nur ausreichend kontrolliert in Verkehr gebracht wird: Wird Fleisch ohne Genusstauglichkeitszertifikat verarbeitet, droht bis zu ein halbes Jahr Haft.

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